Eine Frage zu Notwehr und Körperverletzung?
Guten Abend,
mein Freund hat heute beim Spazierengehen eine Auseinandersetzung mit einer anderen Hundehalterin gehabt. Eine verbale Diskussion, da er mit seinem Schäferhund (30kg), der an der Leine war, vorbei wollte.
Die Hundehalterin hatte ihren Hund (ca 12kg) nicht an der Leine. Er kam zu ihnen hingelaufen, hat nicht auf die Kommandos gehört, dass er zurückkommen soll und hat den Hund meines Kollegen die ganze Zeit angesprungen und angekeift.
Mein Freund wollte darauf hin weiter gehen.
Die Frau stand dann ca 3 m entfernt und mein Kollege konnte nicht weiter gehen, da der Hund ihn provoziert hat. Er ist stehen geblieben und hat nur geknurrt als Zeichen, dass der andere Hund aufhören soll und wollte halt nicht mehr weiter gehen.
Daraufhin wollte mein Kollege den Hund verscheuchen. Er hat auf den Boden gestampft und versucht, den Hund mit Worten wegzuscheuchen, denn er wollte ja nicht gebissen werden.
Darauf hin hat die Hundehalterin einmal mit der Leine ausgeholt und ihn mit dem vorderen Karabiner zum einhaken am Hundehalsband am Kopf, am rechten Ohr und darunter am Kiefer erwischt. Das Ohr ist geschwollen. Sie holte dann nochmal aus. Er hat sich ihr dann genähert, um nicht getroffen zu werden. Sie hat daraufhin die ganze Leine auf ihn geworfen und er hat ihr eine Faust auf das rechte Ohr gegeben.
Sie wollte darauf hin die Polizei rufen, was dann aber mein Kollege selber gemacht hat. Als die Polizei eingetroffen ist, ist sie einfach gegangen, die Polizei musste sie dann zurückholen.
Bei der Befragung meinte dann die Frau, dass sie denn Hund treffen wollte und nicht ihn - und das bei so einem Höhenunterschied: er ist 1,90 und der Hund vlt 30cm hoch. Zudem hatte die Frau auch davor genug Zeit, ihren Hund anzuleinen.
Er geht morgen zu einem Anwalt und lässt sich beraten, aber ihm lässt das gerade keine ruhige Minute. Er fühlt sich schon mies, aber er hat im Affekt gehandelt und seines Erachtens sich nur verteidigt.
Kann jemand so spät was dazu sagen, damit er vielleicht eine etwas ruhigere Nacht hat?
Vielen Dank.
3 Antworten

Der Anwalt macht das schon! 😜😁😎

Das Zuschlagen mit der Leine war keine Notwehr. Sondern zumindest fahrlässige Körperverletzung. Für Notwehr war kein Grund.
Das Nicht-Anleinen könnte eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Dame hat alles erstes mit der Leine zugeschlagen darauf hin hat er sich zur Frau gedreht sie hat ein weiteres Mal ausgeholt und die Leine auf ihn geschmissen währenddessen hat er ihr eine Faust gegen den Kopf rechts gegeben… war der faustschlag Verhältnis mäßig und Notwehr ?

Dein Freund, oder ein Kollege? Die ganze Schilderung ist schwer zu verstehen, wer wann zu wem gelaufen ist, was nicht gehört hat. Nur als Beispiel:
da der Hund ihn provoziert hat ist er stehen geblieben und hat nur geknurrt
Wer ist stehen geblieben und wer hat denn da geknurrt?
er hat sich dann ihr genährt um nicht getroffen zu werden
Versucht man sich nicht eher zu entfernen?
sie hat daraufhin die ganze Leine auf ihn geschmissen und er hat ihr eine Faust auf das rechte Ohr gegeben….
Wie man das halt so macht, wenn man von einem Hund provoziert wird…
die Frau stand dann ca 3m entfernt und mein Kollege konnte nicht weiter gehen da der Hund ihn provoziert hat
Und der 30kg Schäferhund saß die ganze Zeit still daneben und hat sich angeschaut wie Herrchen sich von der Frau und dem kleinen Hund einschüchtern lässt?
Und dann kommt es zu einer solchen Auseinandersetzung? Irgendwas fehlt doch in der ganzen Schilderung, oder warum:
er geht morgen zu nem Anwalt und lässt sich beraten
Das dürfte eine recht gute Idee sein.