Einachser fahren ohne Führerschein?

2 Antworten

§ 4 Abs. 1 Satz 3 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

§ 10 Abs. 3 FeV:

(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Ich nehme an, dass es sich um einen selbstfahrenden Rasenmäher handelt.

Dieser wäre nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 FeV fahrerlaubnisfrei auf öffentlichen Straßen zu führen sofern er eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h hat.

Fahren darfst du den trotzdem nicht, da du das Mindestalter von 15 Jahren gem. § 10 Abs. 3 noch nicht erreicht hast.

Hinweis: unabhängig davon sind Versicherungspflichten zu beachten.

Das ist kein Rasenmäher sondern ein Einachser aber trotzdem danke.

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@MariElektra

Spielt keine große Rolle, sofern er unter die FE-freien Fahrzeuge fällt.

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