Ein Verstorbener hinterlässt Ehefrau ohne Testament und hat verheiratete Kinder. Eines der Kinder verstirbt, ohne Erbschein. Erbt der zugehörige Ehepartner?

3 Antworten

Ich nehme Deine Ergänzung dazu, die war nämlich wichtig.

  1. Der Erblasser stirbt. zu Diesem Zeitpunkt lebten Ehefrau und Kinder. Kein Testament-
  2. Daher erbt die Ehefrau gem. § 1371 + 9131 BGB 1/2 und die Kinder teilen sich die zweite Hälfte. § 1924 BGB
  3. Nun verstirbt eines Der Kinder und hinterlässt Erben (es ist hier egal, ob Ehefrau, oder andere gesetzliche Erben.
  4. Das Kind hatte bereits geerbt (es wäre sogar egal, ob es vom Erbe gewusst hätte, oder nicht).
  5. Somit erben nun die Erben des Kindes, in diesem Fall die Ehefrau.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wer ist zuerst verstorben? Der Erblasser oder das Kind?

Wenn das Kind vor dem Erblasser Verstirbt, dann hat die Witwe/Witwer des Kindes Keine Ansprüche. Verstirbt erst der Erblasser, dann sein Kind, dann geht das Erbe des Erblassers entsprechend ans Kind und dann natürlich an den Ehepartner des Kindes, wenn es zwischenzeitlich verstirbt.

Daher ist es z.b. Bei Familienunglücken wichtig, wer zuerst gestorben ist um die Erbreienfolge festzulegen.

Danke für Antwort! Präzisierung, Frage war: Erst stirbt Erblasser, dann sein Kind. Für den Ehepartner des Kindes ist dann auch kein Erbschein notwendig, er hat in jedem Fall Anspruch auf den Anteil seines Ehepartners?

Der Erbanspruch entsteht durch die Sachlage. Ob ein Erbschein von beteiligten Stellen (Bank, Grundbuchamt etc.) verlangt wird, um sich damit als Erbe zu dokumentieren, ist eine andere Frage.

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