Ein unverheiratetes Paar, verlobt, haben gemeinsam ein HAUS gekauft .Trennung, einer bleibt im Haus wie läuft die Übertragung ab wer muss was bezahlen?

3 Antworten

Was heißt, "wie das laufen muss."

Es gibt keine Vorschriften für die Auflösung von Verlobungen, ausser der, das die Verlobungsgeschenke zu teilen sind.

Die beiden haben eine Grundstückgemeinschaft gegründet, als sie zusammen das Haus gekauft haben.

Nun will sie ihre Hälfte an ihn verkaufen udn die beiden müssen sich über den Preis einigen.

Klar, er bekommt ihren Anteil und übernimmt ihren Teil der Schulden bei der Bank.

Sie hat die Hälfte der Raten gezahlt. Aber sie hat auch einige Monate dort gewohnt und somit Miete gespart.

Sie will ihre 50.000,- Euro zurück haben. Da stellt sich die Frage, ob das Haus in der Zeit seit dem Kauf soviel an Wert gewonnen hat, wie Kaufnebenkosten angefallen sind.

Ich denke die Junge Dame hat keine sehr gute Chancen die vollen 50.000,- zu bekommen.

Einer der Gründe, warum ich Paaren rate solche Aktionen immer erst nach der Hochzeit zu machen, oder aber eine schriftliche Vereinbarung für einen solchen Fall zu treffen.

Ergänzung:

Sie stände sich besser, wenn sie das Haus übernehmen würde. Denn da käme sie mit der Übernahme der Schulden weg.

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Zuerst eine Verständnisfrage zu den Grundbucheintragungen der Grundschulden:

  • Rang 1 die Bank
  • Rang 3 die Cora (= Du selber)
  • Wer ist im Rang 2 eingetragen?

Nun zur Frage selbst, wobei ich dabei davon ausgehe, dass ihr beide im Grundbuch als Eigentümer mit Miteigentumsanteilen je zur Hälfte eingetragen seid:

  • Die Grundschulden, sowohl die der Bank (Rang 1), die der Cora (Rang 3) und die von X (Rang 2), belasten das Objekt insgesamt und nicht nur ideelle Anteile. Denn am Grundeigentum habt ihr "Gesamthandeigentum". Die beim Eigentümer vermerkten Miteigentumsanteile haben nur z.B. im Verwertungsfall Bedeutung, damit klar ist, wem welcher Anteil am Erlös zusteht.
  • Ebenso seid ihr gemeinsame Schuldner gegenüber der Bank, was bedeutet, jeder haftet alleine für den kompletten Kredit.

Will jetzt der (Ex)-Verlobte das Eigentum alleine haben, dann muss er Dein ideelles Miteigentum auf notariell beglaubigtem Weg bekommen, also ein stinknormaler notarieller Kaufvertrag (Schenkungsvertrag scheidet vermutlich aus) über Deinen im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil.

Und aus der Haftung für den Kredit bist Du erst dann raus, wenn die Bank eine "Haftentlassung" (das heisst nun mal so) erteilt.

Das hat mit der Cora-Grundschuld zunächst nichts zu tun, die bleibt solange weiter eingetragen bis Du eine Löschungsbewilligung gibst.

Diese Bewilligung kannst Du natürlich von Bedingungen abhängig machen, aber im Extremfall kannst Du über diese Cora-Grundschuld auch eine Zwangsversteigerung beantragen. Unklar ist, ob dabei ein Verwertungserlös für Dich übrigbleibt, denn zuerst bekämen die Gläubiger der Grundschulden im Rang vor Dir (Bank und X) ihren Teil.

Ansonsten kann ich zu dem Geld-Streit "wer hat was bezahlt, wer bekommt was zurück" nichts beitragen, denn das ist eine rein interne Angelegenheit von Euch, bei der unterschiedliche Interessen und Ansichten aufeinanderprallen.

Das Forum heisst "Finanzfragen" und nicht "Schiedsrichter bei Paare-Geldzoff".

Hallo, habe mich wohl falsch ausgedrückt, Grundbuch: erste Abteilung 2 Eigentümer zu 1/2, Zweite Abteilung nichts, 3. Abteilung an erster Stelle die Bank, dann danach die bestellte Buchgrundschuld über 50.000€ zu Lasten des Anteils vom Verlobten ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Solange diese 50000 nicht zurück gezahlt wurden, wird keiner Löschung zugestimmt. Es sollte eine rein sachliche Frage sein. ist in diesem Fall die 50.000 komplett zurück zahlen ohne Abzug?

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@Cora444

Für die 50.000er-Grundschuld ist demnach nur die dingliche (=das Objekt) Haftung vorhanden, da für eine erforderliche persönliche Haftung die erforderliche Klausel, so wie jetzt geschrieben, fehlt.

Leichter wäre es mit der Klausel der persönlichen Haftung gewesen, an Geld zu kommen: Urkunde nehmen, dem Gerichtsvollzieher geben und ihn zum Geldeintreiben hinschicken.

Das ändert nichts daran, dass aufgrund dieser Grundschuld eine Zwangsverwertung gegen das Objekt (Antrag auf Zwangsversteigerung) beantragt werden kann. Und das natürlich in voller Grundschuldhöhe, denn die Grundschuld ist zwar von einer Forderung unabhängig, aber Du kannst den dahinterstehenden Schuldbetrag ja belegen (hoffentlich) .

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Lass Dich nicht über den Tisch ziehen. Dir gehört das Haus zur Hälfte.

Vom geschätzten aktuellen Objektwert werden alle noch offenen Kredite abgezogen. Von der verbleibenden Differenz erhältst Du die Hälfte. Alle Kredite übernimmt dein Ex-Verlobter.

Die Alternative dazu, eine Versteigerung des Objekts, ist noch besser: Du erhältst die Hälfte des Versteigerungserlöses und zahlst daraus den auf Dich entfallenden Teil des Kredits. 

Davon hat sie ihre 50.000,- Euro aber nicht zurück.

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