Ein Unternehmen wegen Betrugs am Black Friday verklagen?
Am Black Friday habe ich zu viele Kleidungsstücke von einer Marke gekauft, die Marke haben das Paket geschickt, aber das Paket ist nie in meiner Stadt angekommen und wurde direkt an den Verkäufer zurückgeschickt (wegen eines Fehlers der Marke oder des Lieferdienstes). Dann hat ein Mitarbeiter der Marke meine Bestellung storniert und mir das Geld zurückerstattet, ohne mich zu fragen, ob ich meine Bestellung noch haben möchte, damit sie sie erneut senden können.
Ich habe eine Beschwerde geschickt, weil ich die Kleidung jetzt erneut kaufen muss, aber ohne Rabatt, und es wird mich viel kosten, weil der Preisunterschied so groß ist und sie die Verantwortung für ihre Fehler übernehmen müssen. aber sie gaben mir einen lächerlich kleinen rabatt, den ich nicht akzeptierte.
Ich denke darüber nach, diese Marke zu verklagen, denn was sie getan haben, sollte als Betrug angesehen werden und sie haben mehrere Schäden verursacht. Kann mir jemand seine Meinung sagen, ob es möglich ist, ein so großes Unternehmen in einer solchen Situation zu verklagen oder nicht.
3 Antworten

Man kann keine Firma wegen Betrug anzeigen, denn eine strafrechtliche Verantwortung trifft immer eine Person.
Es wäre also eine Anzeige gegen unbekannt in dem Unternehmen des Lieferanten, der verhindert hat, dass Du die Lieferung zum günstigen Preis bekommst, um zu erreichen, dass sein Arbeitgeber mehr verdient, weil nun die Ware zum vollen Preis verkauft werden kann.
Denn Betrug bedingt:
das Jemand einen Irrtum hervorruft, der eine Person veranlasst über ihr Vermögen zu verfügen um sich, oder einen Dritten einen Vorteil zu verschaffen.
Hier wird die ganze Sache vermutlich schon daran scheitern, dass die Rücksendung erfolgte, weil der Bote eventuell die Adresse nicht gefunden hat. Ist mit auch schon mehrfach passiert.
Hat auch etwas mit der Organisation der Lieferanten zu tun. Die Rücksendungen landen nämlich in Retourenzentren.
Es kann nämlich absolut sein, dass DU auf die Aussage, "ich möchte die Sachen aber haben" sowieso eine neue Lieferung bekommst und nicht das gleiche Paket nochmal auf die Reise geschickt wird. Das passiert ggf. wenn Du über eBay kaufst.
Also sagen viele Unternehmen, "Wenn ein Paket, aus welchem Grund auch immer, zurück kommt, Geld erstatten fertig, da haben wir keinen Ärger. Wenn der Kunde es will, soll er nochmal bestellen."
Ic h denke nicht, dass Du etwas erreichst, zumindest nicht mit einer Anzeige. Wende Dich lieber nett an den Kundendienst, und bitte um Zusendung zum Black Friday Preis aus reiner Kulanz.

natürlich kannst du sie verklagen, nur zu, viel Glück dabei.

Einen strafrechtlich relevanten Betrug kann ich nicht erkennen. Es steht dir aber frei, den Differenzbetrag bzw. die Lieferung zum ursprünglichen Preis einzuklagen. Zu den Erfolgsaussichten möge sich dein Anwalt nach Prüfung des Einzelfalls und inbs. der AGB des Unternehmens äußern. Ohne einen solchen dürften deine Chancen jedenfalls nicht sonderlich hoch sein.