Eigentumswohnung und Bezug von ALG I (EINS): werden die Mieteinnahmen eines vermieteten Zimmers angerechnet?
Selbstbewohnte Eigentumswohnung (noch nicht abbezahlt), und Bezug von ALG I (EINS): werden die Mieteinnahmen eines vermieteten Zimmers auf das Arbeitsglosengeld angerechnet, also davon abgezogen? Oder kann man die Miete wie bisher bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich angeben und das war´s?
3 Antworten
Bei ALG1 ist das egal, aber das Geld gibts eh nur 1 Jahr. Danach wird alles angerechnet. Wenn die Wohnung aber zu groß ist wirst du sonst umziehen.
Wenn du wirklich Alg 1 meinst, NEIN !
ALG 1 ist eine sog. Versicherungsleistung und kann nicht gekürzt werden, solange Du Dich arbeitssuchend meldest und die Auflagen während des Bezugszeitraums nicht verletzt.