Eigentumswohnung im Ausland - Schulden in Deutschland. Erbe ausschlagen, oder nicht?

1 Antwort

Nun ja, "Ausland" ist ein weites Feld und beginnt schon dort, wo der deutsche Boden endet. Genau genommen besteht für uns so ziemlich die ganze Welt aus Ausland und das macht eine abschließende Antwort auf Deine Frage unmöglich.

Es gibt Staaten auf dieser Erde wo die Ermittlung eines Grundeigentümers faktisch unmöglich ist, andere hingegen sind sehr auskunftsfreudig. Da läßt sich also nicht sagen, ob man das Erbe ermitteln kann. Leicht wird es allerdings, wenn bei Kreditaufnahme das Miteigentum an der Wohnung Erwähnung gefunden hat, z.B. bei der Mitteilung des vorhandenen Vermögens.

Die hier ja angedachte Gläubigerbenachteiligung durch Ausschlagung des Erbes könnte sich jedoch zum Eigentor entwickeln, wenn man im Ausland einen Erbennachweis verlangt, was ja an sich doch recht wahrscheinlich sein dürfte. Diesen Nachweis nennt man Erbschein und für die Ausstellung eines solchen ist mit Sicherheit ausschließlich das Land zuständig, in dem der Erblasser verstarb. Ist das hier in Deutschland geschehen, dann muß man beim Amtsgericht einen solchen Erbschein beantragen. Wer das Erbe ausgeschlagen hat, bekommt natürlich KEINEN Erbschein und könnte dann im Ausland auch keinen Nachweis der Erbenstellung erbringen. Das würde seinen ganzen schlauen Plan aber mächtig ins Wanken bringen!

tstststs.....

Also an den vielen Fragen solltest du doch schon erkannt haben, dass es nur ein Ausland gibt, nämlich DAS Ausland.

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