Eigentumswohnung als 2. Wohnsitz / hier: Beschränkung auf 60 qm
Hallo zusammen!
Ich bin seit März 2011 am Wohnsitz meiner Lebensgefährtin (mit Kind aus vorausgegangener Ehe) in RLP mit 1. Wohnsitz gemeldet, da sie neben Kindergarten fürs Kind auch durch ihr Studium in RLP dort örtlich gebunden ist. Meinen Erstwohnsitz in NRW ist nun mein 2. Wohnsitz im steuerlichen Sinne. Es handelt sich jedoch um eine ETW von 78 qm. Berücksichtigt werden steuerlich jedoch i.d.R. nur Wohnungen bis 60 qm als Zweitwohnsitz. Ich kann aber nicht ohne weiteres die Wohnung verkaufen und mich aus diesem Grund auf 60 qm reduzieren. Werden die Wohnungskosten für die ETW als Zweitwohnsitz durch das FA entsprechend auf eine 60 qm-Wohnung reduziert bzw. im Verhältnis umgerechnet?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
1 Antwort
Deine Frage ist sicher, welchen Kosten sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ansetzbar und erkennt das Finanzamt in Deinem Fall überhaupt eine doppelte Haushaltsführung an.
Bei den Kosten für die doppelte Haushaltsführung wird das Finanzamt sicherlich solange die 60 m² nicht bewerten, solange Deine Aufwendungen geringer oder vergleichbar mit den Mietkosten sind. Zu den Aufwendungen zählen: Abschreibung der Wohnung (linearer Satz mit 2 % jährlich), Schuldzinsen, Renovierungskosten, Zweitwohnungssteuer, Nebenkosten und Heizkosten. Da Du diese Wohnung ja schon vorher besessen hast sollten diese Kosten nicht zu hoch sein.
Vielen Dank an Euch beide, da mir die Auskunft mehr als weiter hilft. Obwohl ...., ich gebe zu, dass mich die Frage, "ob das FA überhaupt den Zweitwohnsitz mit dem verbundenen Ansatz an Werbungskosten" etwas irritiert. Ich bin davon ausgegangen, dass das bei der Frage des tatsächlichen Lebensmittelpunktes (..und das ist ja nun meine Lebensgefährtin nebst Kind und ihrer tatsächlichen Unmöglichkeiten des Umzugs bzw. meiner fehlenden Voraussetzungen -gesetzliche Residenzpflicht in NRW durch den Arbeitgeber- und tatsächlicher Unmöglichkeit einer Versetzung nach RLP-) ohne Zweifel bestehen.
Trotzdem ganz herzlichen Dank an Euch beide. :-)
Das dürfte nämlich Dreh- und Angelpunkt und auch Rettungsanker für den Fragesteller sein:
Denn die Aufwendungen für die Wohnung sollen ja maximal denen entsprechen, die eine durchschnittliche 60m²-Wohnung hat. Berücksichtigt man, dass ein Vermieter mehr Miete nimmt als er an Aufwendungen für die Wohnung hat, so sollte es nicht schwer sein nachzuweisen, dass die Aufwendungen für diese Wohnung unter der Grenze liegen.