Eigentumswohnung?

3 Antworten

Du hättest besser dazu geschrieben, dass es sich um einen Fall aus Österreich handelt. Die Parifizierung gibt es nämlich nur da.

Die Parifizierung wird ja durch Gutachten eines Sachverständigen vorgenommen. Davon darf in bestimmten Situationen abgewichen werden. Ob eine solche Ausnahme vorliegt kann wohl nur ein Rechtsanwalt nach Durchsicht aller Unterlagen beurteilen.

Lieben Dank für die Rückmeldung und den Hinweis auf Österreich.

lG

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Wie ist es denn generell in der Teilungserklärung geregelt?

Wurde über dieses Thema in einer Eigentümerversammlung gesprochen und wurde hier was in Richtung Abrechnung festgelegt?

Wir haben ein Parifizierungsgutachten und die Kostenaufteilung wurde auch immer ndanach aufgeteilt. Wir haben eine neue Hausverwaltung, die sich entweder die aufwändigere Berechnung nicht antun möchte oder agiert wie sie möchte. Ich denke schon, das diese Kosten genauso so nach den Anteilen berechnet werden muss.

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Es ist doch mittlerweise schon üblich, daß die Fragesteller einem vieles vorenthalten, was zur korreken Beantwortung einer Frage alles notwendig ist. Dies hier ist ein typisches Beispiel dafür.

ich habe ja nicht bewusst etwas vorenthalten. Und wenn es für Sie Snooopy 155 einfach nervig ist… dann sollten sie sich ein anderes Hobby suchen… als fragende Kunden zu kritisieren.
Bei allen anderen die so nett und hilfsbereit sind und mit ihrem Wissen weiterhelfen möchte ich mich herzlich bedanken.

liebe Grüße

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@AlexaN77

Wenn man eine gute Antwort will, dann darf man nichts vorenthalten. Erst auf Privatier59 Winlassung hin, wurde eingeräumt, daß es sich um eine Wohnanlage in Österreich handelt. Wenn Du allerdings der Meinung bist, Du kannst auch in Zukunft wichtige Aspekte den Usern vorenthalten, dann liegst Du falsch.

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@Snooopy155

Ich suche niemanden der Kritik ausübt. Davon gibt es auf diesem Planeten schon mehr Menschen als wir brauchen können.

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