Eigentumswohnung?
Wir sind eine Gemeinschaft von 16 Besitzer einer Eigentumswohnung. Bis jetzt wurden alle Anschaffungen und Reparaturen lt. Parifizierung nach % aufgeteilt. Jetzt wird von Fernwärme auf Nahwärme umgestellt und die Gesamtkosten werden einfach nur geteilt die 16. Das sind die ersten Kosten, die einfach nach der Anzahl der Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Sonst gilt immer der Aufteilungsschlüssel (Prozentsatz lt. Wohnungsgröße)
Ist es korrekt die Kosten bei dieser Anschaffung einfach durch 16 Parteien aufzuteilen?
3 Antworten

Du hättest besser dazu geschrieben, dass es sich um einen Fall aus Österreich handelt. Die Parifizierung gibt es nämlich nur da.
Die Parifizierung wird ja durch Gutachten eines Sachverständigen vorgenommen. Davon darf in bestimmten Situationen abgewichen werden. Ob eine solche Ausnahme vorliegt kann wohl nur ein Rechtsanwalt nach Durchsicht aller Unterlagen beurteilen.

Lieben Dank für die Rückmeldung und den Hinweis auf Österreich.
lG

Wie ist es denn generell in der Teilungserklärung geregelt?
Wurde über dieses Thema in einer Eigentümerversammlung gesprochen und wurde hier was in Richtung Abrechnung festgelegt?

Dann sollte man als Fragesteller uns solch wichtige Informationen nicht vorenthalten! 😁
Wer weiß, was noch alles fehlt!?

Wir haben ein Parifizierungsgutachten und die Kostenaufteilung wurde auch immer ndanach aufgeteilt. Wir haben eine neue Hausverwaltung, die sich entweder die aufwändigere Berechnung nicht antun möchte oder agiert wie sie möchte. Ich denke schon, das diese Kosten genauso so nach den Anteilen berechnet werden muss.

Es ist doch mittlerweise schon üblich, daß die Fragesteller einem vieles vorenthalten, was zur korreken Beantwortung einer Frage alles notwendig ist. Dies hier ist ein typisches Beispiel dafür.

ich habe ja nicht bewusst etwas vorenthalten. Und wenn es für Sie Snooopy 155 einfach nervig ist… dann sollten sie sich ein anderes Hobby suchen… als fragende Kunden zu kritisieren.
Bei allen anderen die so nett und hilfsbereit sind und mit ihrem Wissen weiterhelfen möchte ich mich herzlich bedanken.
liebe Grüße

Wenn man eine gute Antwort will, dann darf man nichts vorenthalten. Erst auf Privatier59 Winlassung hin, wurde eingeräumt, daß es sich um eine Wohnanlage in Österreich handelt. Wenn Du allerdings der Meinung bist, Du kannst auch in Zukunft wichtige Aspekte den Usern vorenthalten, dann liegst Du falsch.

Ich suche niemanden der Kritik ausübt. Davon gibt es auf diesem Planeten schon mehr Menschen als wir brauchen können.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2002/70/P9/NOR40080362?Abfrage=Bundesnormen&Titel=WEG+2002&VonParagraf=9&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=3edb6d66-c6c8-4ca6-87b4-010021023c71
In Österreich läuft das anders!