Eigentum behalten ?
Hallo,
im Moment beziehe ich Witwenrente in Höhe von 520 Euro netto. Einen eigenen Rentenanspruch werde ich, wenn es soweit ist, nicht haben, weil ich nur ganz wenig (ca. 4 Jahre) gearbeitet habe und warscheinlich auch nicht mehr arbeiten werde. Allerdings habe ich eine Eigentumswohnung und bin Gesellschafter bei einem Beförderungsbetrieb. Wenn ich mal Grundsicherung beantragen würde, müsste ich dann zuerst alles verkaufen ?? L.G.
1 Antwort

Wegen der Wohnung hat @aivars schon viel gesagt. wenn sie nicht größer als 120 qm ist, gilt sie als angemessen. Es werden dann die Neben kosten wie für eine andere angemessene Wohnung getragen (also nciht für die ggf. 120 qm, sondern für ca. 45 qm.
Bei der Beteiligung wäre eine Verwertung notwendig, wenn nicht dorther Erträge ommen die die Grundsicherung unnötig machen. Wozu sollte man eine Beteiligung halten, die keine Erträge abwirft, wäre die (zugegeben richtige) Argumentation des Amtes.