Eigenes Gehalt und Witwenrente, welche Steuerklasse ist da angebracht?

3 Antworten

Vermutlich ist Dein Mann in 2016 verstorben, und dann bist Du ab 2018 zwingend in Lohnsteuerklasse I. Da ist nichts zu wählen. Im Jahr nach dem Tod des Ehegatten hat man noch das Witwensplitting, danach nicht mehr.

Und die "Nachzahlung" von 600 Euro bezieht sich vermutlich auf 2017, die andere i.H.v. 850 wohl auf 2018.

Noch schlechter, als Steuern zahlen zu müssen, ist übrigens, so wenig Einkommen zu haben, dass man keine Steuern zahlen muss.

Die, die Du hast - eine andere gibt es für Dich nicht.

Ohne weitere Erläuterungen kann man nichts genaueres sagen, aber es passt.

Da hilft nur eines, nämlich diese Vorauszahlugen zu entrichten.

Eine Änderung der Steuerklasse ist nicht möglich, die passt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung