Ehemann, 2 Monate Elternzeit, bekommt Vätermonate +Elterngeld, wer zahlt Rentenbeitrag? Selber?

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Er und seine Frau müssen sich entscheiden, wer die Kindererziehungszeit für diesen Zeitraum angerechnet bekommen soll. Falls sie bei ihm angerechnet werden sollen, muss der Vordruck V 820 vor bzw in den ersten zwei Monaten seiner Erziehungszeit zur Rentenversicherung geschickt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0820.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Da ich jetzt nicht alle Konstellationen beschreiben möchte, würde ich einen Anruf beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.

Die Nummer ist die 0800 1000 4800.

In der Zeit des Bezugs von Elterngeld gibt es keine Beitragspflicht. Wenn nicht ergänzend gearbeitet wird, werden keine Beiträge abgeführt.

Erst in der Erziehungszeit werden Rentenbeiträge angerechnet.