ehemalige gute Freundin (Rechtsanwätin) schickt nun für einen Freundschaftsdienst ( Rechtsbeistand) eine Rechnung??

1 Antwort

Rechtsanwätin hat mich in zwei Angelegenheiten in 2015 - 2017 rechtlich beraten

Da ist es doch kaum verwaunderlich das Rechnungen kommen. Sind die nicht verjährt muss man sie zahlen.

Es sei denn man hatte vereinbart das kostenlos zu machen.

Fragt sich wie groß die Freundschaft war. Das sollte man dem Richter erklären, evtl. glaubt er das dann. Ich würde ausschmücken wie Sie die kostenlose Hilfe angeboten hat. Die Rechnung lange nach Ausführung spricht für dich