ehemalige gute Freundin (Rechtsanwätin) schickt nun für einen Freundschaftsdienst ( Rechtsbeistand) eine Rechnung??
Hallo, eine damalige Freundin ( Rechtsanwätin) hat mich in zwei Angelegenheiten in 2015 - 2017 rechtlich beraten und auch das eine oder andere Schriftstück verfasst. Wir haben nie über eine Vergütung gesprochen und zu diesem Zeitpunkt ging es mir finanziell auch nicht besonders gut. Es waren wirklich kleine Angelegenheiten. Ich hatte ihr im Gegenzug auch den einen oder anderen Freundschaftsdienst erwiesen.
Sie hatte sich dann beklagt, dass zu wenig von mir kommen würde als Gegenleistung. Aber ich dachte ich gebe so viel wie geht und unter Freundinnen hat jeder mal eine Durststrecke, das würde ich auch tun. Nun ich vermute aus diesem Grund, wahrscheinlich Neid, hat Sie mir die Freundschaft gekündigt..Es ging bei mir wieder bergauf..
Dann plötzlich in 2018 habe ich von ihr zwei Rechnungen bekommen, eine über 440,- und eine über 420,- Euro. Ich war total perplex, weil sie mich nie persönlich darauf angesprochen hat. Es ging bis zum Mahnbescheid den ich ablehnte und jetzt sogar mit einer Vorladung beim Amtsgericht...
Meine Frage, wie stehen die Chancen für mich? Wir haben nie eine Abmachung getroffen hinsichtlich der Vergütung ihrer Dienste. Soll ich einfach zahlen und klein bei geben, oder habe ich Chancen nicht zu zahlen?
1 Antwort
Rechtsanwätin hat mich in zwei Angelegenheiten in 2015 - 2017 rechtlich beraten
Da ist es doch kaum verwaunderlich das Rechnungen kommen. Sind die nicht verjährt muss man sie zahlen.
Es sei denn man hatte vereinbart das kostenlos zu machen.
Fragt sich wie groß die Freundschaft war. Das sollte man dem Richter erklären, evtl. glaubt er das dann. Ich würde ausschmücken wie Sie die kostenlose Hilfe angeboten hat. Die Rechnung lange nach Ausführung spricht für dich