Ebaykleinanzieige Ausversehen falsche Beschreibung?
Hallo,
ich habe vor 1 Woche meine Schuhe verkauft für 52 Euro und in der Größe 44 aber gestern Schrieb er mir das es Tat Sächlich Größe 45.
Er will Zuruckschicken und Bedroht mich anzuzeigen .Aber er will das ich ihn 10 Euro mehr Zuruck Geben Muss .Also 62 Euro
Das ist für mich inakzeptabel.Ich schrieb ihn das ich keine Zurückerstattung anbiete .
Ich schrieb Mit ihn das in der Beschreibung steht das es ein ,,Privatverkauf. Keine Garantie oder Gewährleistung oder Umtauschrecht,,
Ich weiß auch nicht ob er Jetzt Vandalismus oder Schädigung am Schuh gemacht hat.
Was tun ??
Darf er mich Anzeigen ?
6 Antworten
Der Fall ist hier ganz klar, Du hast einen Fehler gemacht in der Beschreibung. Verständlicherweise kann der Käufer nun mit den Schuhen nichts anfangen und will diese zurück geben. Selbstverständlich darf er das auch, und natürlich musst Du ihm auch die entstandenen Portokosten für den Rückversand erstatten.
Wie gesagt es ist Dein Fehler, also steh dafür auch gerade.
Es ist bedenklich, dass Du in so einem klaren Fall überhaupt noch auf den Gedanken kommst Dich aus der Verantwortung zu stehlen.
Da das hier eine falsche Beschreibung war, musst du die Rücksendekosten übernehmen. 10€ sind etwas viel. Realistisch sind aber 5-7 € je nach Versandart.
Und da du schon soviel Ärger hast würde ich an deiner Stelle auf Versicherten Versand drängen.
Im übrigen musst du das Geld nicht vorab auslegen, du musst es erst zurückzahlen, wenn du die Ware zurück hast.
Ergo, der Kunde soll dir die Schuhe zurückschicken und dir eine Kopie der Versandquittung zukommen lassen, damit du ihm sein Geld inklusive Rückversandt erstatten kannst.
Du hast Deine Ware falsch angepriesen, ergo hat der Käufer ( auch bei einem Privatkauf ) Anspruch auf Rücknahme - gleichgültig ob Du diese in Deiner Anzeige ausgeschlossen hast.
Du musst den Kaufpreis erstatten und zuzüglich die nachgewiesenen Kosten der Rücksendung übernehmen.
Wenn du mit einer falschen Beschreibung angeboten hast, hilft es nicht eine Rücknahme abzulehnen.
Du musst es zurücknehmen und den Kaufpreis plus Versandkosten zurückerstatten.
Sorry, was bist Du denn für ein komischer Vogel?
Wenn Du eine falsche Größe angibst, nützt dir deine Klausel nichts!
Geht in Richtung "Arglistige Täuschung"!
Du musst die Ware zurück nehmen, per Gesetz (BGB) und dem Käufer die Kosten (Versand) erstatten.
Machst Du das nicht und der Käufer geht zum Anwalt, verlierst Du, aber sowas von! Und dann wird es doppelt bis dreimal so teuer für dich!
Nochmal Du musst (!) den erhaltenen Kaufpreis plus die Versandkosten die der Käufer für den Rückversand hat erstatten. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Wenn Du das Geld wirklich absolut nicht hast besteht noch die Möglichkeit, dass Du dem Käufer nur den Kaufpreis zurück erstattest und er die Schuhe behalten und entsorgen kann. In dem Fall sind die Schuhe natürlich weg, aber Du hast die Erstattung des Rückversands gespart.
Hallo,
Alarm67
Ich verstehe das ich es zuruckgeben soll aber ich kann nicht mehr geben als Gekauft .Aber sie Hört nicht auf mich und bedroht eine Anzeige .