Ebay Kleinanzeigen Käuferin behauptet Ware nicht erhalten zu haben?
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen eine Make up Palette verkauft und die Käuferin behauptet nun sie wäre nie angekommen. Sie wollte sie so schnell wie möglich und ich habe angeboten sie sofort nach der Arbeit als Großbrief einzuwerfen. Sie hat gesagt das sie damit einverstanden ist und hat mir das Geld normal auf mein Konto überwiesen. Die Palette wurde wie versprochen am selben Tag noch per Großbrief verschickt und jetzt behauptet sie ich hätte sie nie versendet. Nun meint sie mich anzeigen zu dürfen, stimmt das? Es wurde klar kein versicherter Versand verlangt und es stand in der Anzeige das ich keine Garantie übernehme.
5 Antworten

§326 Abs. 1 BGB iVm. § 275 Abs. 1 BGB und § 446 BGB.
Ergo, du hast deine Pflicht erfüllt und mit Übergabe der Sendung an den Paketdienstleister geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer kann dir somit nichts und muss den Kaufpreis trotzdem zahlen.

Der passt hier nicht ganz rein, da durch den Käufer nichts speziellen bezüglich Empfangsort usw bestimmt worden war.

Es ging mir um Abs. 1, nicht um Abs. 2. § 447 Abs. 1 BGB regelt den Gefahrenübergang beim Versendungskauf. Nach dem von dir genannten § 446 BGB würde der Gefahrenübergang erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Käufer erfolgen. Das wäre hier nicht nur falsch, sondern widerspricht ja auch dem was du oben geschrieben hast.

Ich habe dich schon verstanden. Jedoch spricht ist der §446 BGB von der Übergabe. Dieser steht es gleich ob es tatsächlich an den Käufer übergeben wird oder an einen Versanddienstleister. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr allein auf den Käufer über. Die Einzige Ausnahme wäre der §474 BGB (Verbrauchsgüterkauf) doch hier sind wir nicht.
Der §447 ist parallel zum §446 zu prüfen, da es zwei unterschiedliche Ausnahmen des §326 Abs. 2 BGB sind.
Zudem finden sowohl §447 Abs.1 und auch Abs. 2 keine Anwendung, da wie bereits gesagt der Käufer keine gesonderte Anweisung über den Erfüllungsort (Abs. 1) als auch über besondere Versandart (Abs.2) erteilt hat.

bei Versendung an eine fremde Person ist Versendung mit Einschreiben die einzige Alternative.
Wenn du das so als normalen Brief versendet hast...bist du in der Beweisnot... bei Einschreiben hast du als Beweis einen Einsendeabschnitt...
nächstesmal nur noch per Einschreiben verschicken...

Lass Sie dich anzeigen. Behalte den Schriftverkehr wo du sie auf die Risiken hinweist wenn sie das in Kauf nimmt um kosten zu sparen passiert nichts. Eigenes Risiko ...wer kein Geld für versicherten Versand ausgeben will trägt das Risiko selbst. Gibt viele die das ausnutzen absichtlich versuchen um Angst zu machen.
Vielleicht kommt es ja noch kannste antworten wenn nicht hat sie Pech gehabt. Ist so lass dich nicht verarschen.

Du musst die Übergabe an den Versanddienstleister beweisen. Wenn du das kannst, ist alles weitere das Problem der Käuferin.

Hast du die Quittung von der Post?
es steht Aussage gegen Aussage.
jeder kann. Jeden wegen alles anzeigen.
§ 447 BGB fehlt. Ansonsten korrekt.