Ebay-Käufer will Anwalt einschalten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

du hast dem Käufer die Rücknahme bereits zugesichert .....ihm entsteht somit kein wirtschaftlicher Schaden, wenn eine Rückabwicklung erfolgt.

Der Beweis ist der Schriftverkehr, den du hoffentlich noch belegen kannst.

Vorsätzlicher Betrug muss dir erst einmal nachgewiesen werden. Ob es hierfür einen Ansatz gibt, wirst nur d u allein einschätzen können.

Ansonsten abwarten und reagieren, sobald dir Post in dieser Angelegenheit zugeht.

Richtigerweise haftest du als Verkäufer für deine Angaben und mängelfreie Übergabe mit hinreichend sicherer Umverpackung.

Wenn du hier bereits glaubhaft Rücknahme und Kaufpreiserstattung zugesichert hast, gehen die Kosten anwaltlicher Vertretung mangels Verzugsschaden zu Lasten des Käufers.

Das hier überhaupt ein RA tätig werden soll, gar Anzeige gestellt würde, halte ich dagegen für unwahrscheinlich.

Du hast deinen Käufer doch schon betrogen ? Du hast Mängel arglistig verschwiegen, das nennt man arglistig Täuschung,

Das hat eine strafrechtliche und eine zivilrechtlich Komponente. Das erste wird der Staatsanwalt einstellen, dem ist nicht langweilig genug für einen Kratzer was zu tun.
Bleibt noch Zivilrecht. Also schnell die Kohle zurück. Für eine Schadenersatzklage ist dem Anwalt zu wenig Streitwert.

Ich vermute da kommt aber eh nix

Hallo, erstmal Danke für die Antwort ich habe dem Käufer aber nicht betrogen. Die Mängel waren beim Kauf nicht da. Aber ich kann es nicht wirklich beweisen habe nur ein Bild vom Display gemacht vor dem Versand.

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Sagt wer? Offenbar ist die Konsole mit einwandfreiem Display versendet worden. Und dass der VK Kenntnis gehabt haben soll, das es sich um ein Gerät für den japanischen Markt handelt, weißt du genau woher?

Im Ergebnis haftet der Käufer zivilrechtlich für unrichtige Angaben und Beschädigung auf dem Versandweg durch falsche Verpackung, muss demnach die Konsole auf eigene Kosten zurücknehmen oder geschenkt überlassen und schuldet dem K Ersatz der Kauf- und Versandkosten. Das macht er ja auch. Aber das ist weder arglistig noch in betrügerischer Absicht strafbestandsrelevant.

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