ebay Artikel ersteigert - Verkäufer rückt Ware nicht raus.
Hallo. Ich habe bei ebay einen Kursmünzen-Satz von 1972 für 1€ersteigert. Nach der Auktion schrieb mich der Verkäufer an,dass es ihm leid täte,weil er den Artikel "angeblich" bereits auf ebay-kleinanzeigen verkauft hätte. Daraufhin hat er über eBay einen Fall geöffnet und ich wurde gefragt,ob ich von dem Kauf zurück treten möchte. Ich habe dies abgelehnt und dem Verkäufer mitgeteilt,daß er mit mir einen bindenden Kaufvertrag eingegangen ist. Weiterhin schrieb ich ihm,dass er genug Zeit hatte,die Auktion abzubrechen und sich nun an den eingegangenen Kaufvertrag halten müsse. Ich habe ihm mitgeteilt,dass ich ihm Zeit einräume,den Artikel wieder zu beschaffen oder einen Ersatz. Und das ich auf den Erhalt der Ware bestehe. Vom Verkäufer kam keine Antwort.
Jetzt meine Frage: Ein Euro ist nicht die Welt,aber ich bestehe auf mein Recht. Bin ich diesbezüglich im Recht? Danke schon mal im Voraus.
3 Antworten
Du forderst den Käufer unter Fristsetzung von 7 Tagen auf, dir die ersteigerte Ware sendungsnachverfolgbar zuzusenden und kündigst an, nach Fristablauf aus Rechtsgrund Verzugsschaden auf seine Kosten einen RA mit Rechtswahrnehmung zu beauftragen und Erfüllungsklage zu erheben bzw. bei Unmöglichkeit Schadensersatzklage in Höhe der Differenz von deinem Kaufpreis von 1 € zu einem Kauf eines vergleichbaren Kursmünzensatzes nebst Kostenaufwand einschl. Fahrtkosten zu erheben.
Mal sehen, ob er den tatsächlich anderweitig verkauft hat :-)
G imager761
Das klingt erfolgversprechend. Solange er die Ware wirklich noch hat. Wenn seine Geschichte stimmt,wird ihn nur seine Vergesslichkeit Strafen.
Es bleibt Ihnen selbstverstänlich offen gegen mich weitere Rechtsmittel einzuleiten
Den Gefallen solltest du ihm doch machen :-)
Besorge dir einen vergleichbaren Gebrauchtartikel und stelle ihm den Differenzbetrag zu deinem Gebot mit Fristsetzung von 14 Tagen in Rechnung. Kündige an, danach einen Rechtsanwalt auf seine Kosten mit kostenpflichtiger Zahlungsklage an deinem Gerichtsort Musterstadt (!) zu beauftragen.
Denn auch bei Untergang der Ware und Unmöglichkeit der Kaufvertragserfüllung schuldet er dir die gekaufte Ware, wenn auch auf diese Weise :-)
Das setzt natürlich voraus, dass er volljährig ist und die Kosten tragen kann - bei einem minderjährigen Dauerhartzer trägst du die Pozesskosten selbst :-O G imager761
Ja, Du bist im Recht. Nur: Wenn der andere Teil nicht erfüllen will kannst Du schlecht Dein Recht mit der Pistole eintreiben. Du mußt den Gerichtsweg wählen, mit allen Unwägbarkeiten, inklusive der wirtschaftlichen Unzulänglichkeit des Verkäufers.Wenn Dir das den Euro wert ist, dann leg los.
Sicherlich bis Du im Recht. Ich würde den Preis zahlen via Paypal und dann die Lieferung reklamieren. Schau mal nach ob er wirklich über E-Bay Kleinanzeigen was angeboten hat.
Habe mal nachgeschaut auf ebay Kleinanzeigen.Nichts gefunden. Wenn er die Ware dort verkauft hat,hat er wohl die Annonce raus genommen. Was für den Verkäufer nicht typisch ist, sonst hätte er die Auktion auch gestoppt. Ich glaube er will einen besseren Preis raus schlagen. Ich werde die Tage über mal ebay überwachen. Wenn er eine neue Auktion startet,habe ich den Beweis.
google vergisst nicht. Wenn Du nix gefunden hast hat er auch nix angeboten.
erste Antwort des Verkäufers:
"wie bereits geschrieben habe ich den Artikel nicht mehr. Ich habe mich zum Zeitpunkt der Autkion auch nicht Zuhause befunden sondern war im Urlaub. Dies ist nachweisbar. Somit konnte ich diese Auktion auch nicht stoppen. Den bezahlten Betrag überweise ich Ihnen zurück. Es bleibt Ihnen selbstverstänlich offen gegen mich weitere Rechtsmittel einzuleiten"