Dürfen Türsteher in einer Disko den Ausweis von Besuchern willkürlich abnehmen?
Ich war letztes Wochenende mit meinem Freund in der Diskothek. Dort wurde ihm aber der Personalausweis von den Türstehern abgenommen mit der Begründung, dass sie das bei bestimmten Leuten machen. Nach dem Diskobesuch musste mein Freund ihn wieder abholen. Nur wenn das Gesicht einem nicht passt, so kommt es mir vor, nehmen die einem den Ausweis weg. Das ist doch eine Vorverurteilung. Dürfen die das überhaupt?
1 Antwort
Jein.
Das ist dann sozusagen Inhalt der AGB dieser Disco. Da der Türsteher als Beauftragter des Inhabers das Hausrecht ausübt und zugang gewährt, oder nciht, legt er sozusagen die Bedingung fest.
Man braucht ja nicht abzugeben, nur das man dann eben auch nicht rein kommt.