Dürfen Türsteher in einer Disko den Ausweis von Besuchern willkürlich abnehmen?

1 Antwort

Jein.

Das ist dann sozusagen Inhalt der AGB dieser Disco. Da der Türsteher als Beauftragter des Inhabers das Hausrecht ausübt und zugang gewährt, oder nciht, legt er sozusagen die Bedingung fest.

Man braucht ja nicht abzugeben, nur das man dann eben auch nicht rein kommt.