Dürfen Beamten Nebentätigkeiten tatsächlich verboten werden?
Ein Freund von mir ist Lehrer und beschwert sich andauernd, dass er so wenig verdient (verbeamteter Grundschullehrer). Ich habe ihm empfohlen noch einen Zweitjob anzunehmen, da er ja eh super viel Freizeit hat und seine Arbeit nicht sonderlich fordernd ist. Er bringt jedoch immer als Ausrede, dass er dies anmelden müsse und solche Gesuche eh meistens abgelehnt würden. Ist das tatsächlich so und ich kann mir die Überredungskunst sparen oder sind nur gewisse Vorgaben zu beachten?
2 Antworten

zum einen jammer der auf einem sehr hohen niveau. zum anderen muss sich auch ein normaler angestellter oder arbeiter bei seinem chef schlau machen ob er nebenher was arbeiten kann wenn er vollzeit arbeitet. wenns dann eine tätigkeit ist die mit seiner arbeit kollidiert weils z.b. für die konkurrenz ist oder der chef meint es sei von der belastung nicht zumutbar darf er das auch verbieten. das gilt im übrigen erst reht für ferienjobs die im urlaub getan werden, denn da soll man sich erholen und nicht arbeiten. das kann abmahnung bzw. im extremfall ein kündigungsgrund sein

Diese Nebentätigkeiten dürfen mit der haupttätigkeit eines Beamten nciht kollidieren.
Es gibt Tätigkeiten die werden fast immer genehmigt. Das ist z. B. wissenschaftlcihe Arbeit, oder wenn ein Beamter Fachartikel veröffentlichen will.
Bei Lehrern wird auch die Nachhilfe so denke ich fast immer genehmigt.
Einem Polizisten würde es aber beispielsweise nciht genehmigt, wenn er in seinem Revier nebenbei als Türsteher in einem Bordell tätig sein will.