Dreimonatige Vorschusszahlung auf das P- Konto der Verstorbenen gezahlt worden,obwohl Verrechnungscheck vom Bestatter angeordnet war?


20.05.2023, 10:49

Es geht um die Hinterbliebenen Rente, die 3 Monate weiter gezahlt wird.

3 Antworten

Durch die Erbausschlagung seit ihr eigentlich raus aus der Sache, da muss sich der gerichtlich gestellte Erbenverwalter drum kümmern.

Allerdings sind die Kosten für die Beerdigung von den gesetzlichen Erben erster Ordnung zu tragen, wenn diese nicht aus der Erbmasse bezahlbar ist.

Es stellt sich hier die Frage ob es überhaupt rechtens gewesen währe das Geld von der Vorschussrente an den Bestatter überweisen zu wollen, denn mit der Erbausschlagung seit ihr wie gesagt raus.

Im grober würde ich sagen, ja das Geld kann vom Verwalter zur Schuldentilgung herangezogen werden. Ihr werdet die Beerdigung aus eurer eigenen Tasche zahlen müssen.

Da das Geld auf das "falsche" Konto überwiesen wurde, wird es nun zumindest in Teilen an die Gläubiger überwiesen. Nur wenn Ihr nachweisen könnt, daß das Geld ohne Eure Mitwirkung auf das "falsche" Konto überwiesen wurde, könnt Ihr den Verantwortlichen dafür haftbar machen. Aber das wird darauf hinauslaufen, daß Ihr vorerst die Gerichtskosten vorstrecken müßt. Mit dem Erbe ausschlagen ist es alleine nicht getan!

Vielen Dank! Genau das haben wir getan. Wir hatten das Konto der Verstorbenen NICHT angegeben, sondern einen Verrechnungsscheck angefordert, der nach Aussage der DRV nicht mehr zulässig ist ? So haben Sie einfach das Konto genommen, das vorlag - der Verstorbenen.

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Du meinst das Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente.

Die Hinterbliebenenrente steht den Hinterbliebenen zu und nicht dem Nachlass. Die DRV kann also nicht schuldbefreiend auf das Nachlasskonto überweisen.

Ich würde mich an die DRV wenden, soll die sich selbst an die Bank wenden und zusehen, dass die Rente zurückgeschickt wird. Und Euch einen Verrechnungsscheck zuschicken, darauf habt Ihr m.E. einen Anspruch auch unabhängig davon, ob die Bank das Geld zurückschicken kann.

Ich wurde nach dem Tod meines Mannes aufgefordert, das Konto zu nennen, auf das die Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr überwiesen werden soll, von daher habe ich die Befürchtung, dass die/der FS Mitverantwortung daran trägt, dass diese Rente auf das Konto der Verstorbenen ging...

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@Eifelia

Da steht "obwohl Verrechnungsscheck vom Bestatter angeordnet war".

Wenn er/sie eine Kopie des Rentenantrages hat, sollte man nachsehen, was dort tatsächlich angegeben ist. Der Bestatter hat wohl den Antrag erledigt, und er wird ja kaum die Kontoverbindung der Verstorbenen eingetragen haben, woher sollte er die kennen?

Na ja, wir wissen es nicht. Vielleicht hat das EDV-System der DRV automatisch die alte Kontoverbindung gelassen, da der Sachbearbeiter keine Änderung eingegeben hat...

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@Andri123

Das stimmt, das mit dem Verrechnungsscheck habe ich überlesen und ich habe das auch tatsächlich selbst erledigt und nicht vom Bestatter machen lassen - ich ziehe die Aussage also zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil 😉

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Vielen Dank für die Info. Mit der DRV haben wir uns schon in Verbindung gesetzt. Sie haben eine Rückforderung an die Bank gestellt, die aber wegen der Gläubiger abgelehnt hat. Das Bestattungsinstitut gab uns den Tipp, die Hinterbliebenen - Rente per Verrechnungsscheck zu beantragen, was wir auch taten. Nur hieß es von der DRV, dass es sowas schon lang nicht mehr gibt. Sie haben das Geld dann einfach auf das vorhandene Konto - in diesem Fall, der Verstorbenen, überwiesen, ohne uns vorher zu kontaktieren. Sie hätten keine Schuld.

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@Schsch

Dann braucht Ihr wohl anwaltliche Unterstützung (gegen die DRV). Eine Zahlung auf das Nachlasskonto ist ohne Eure Zustimmung m.E. nicht schuldbefreiend für die DRV.

Der zweite Ansatz, gegenüber der Bank, die Zahlung über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht aus der Pfändung frei zu bekommen, geht vermutlich nicht, da Ihr ja mit dem Nachlasskonto als ausschlagende Erben gar nichts zu tun habt. Da bin ich aber unsicher.

Tip: Wenn einer der Hinterbliebenen geringes Einkommen und somit Anspruch auf Beratungshilfe hat, sollte dieser sich anwaltlich beraten lassen. Die anderen können dann ja abschreiben.

Ausserdem bitte auf die Zeit achten bzgl. möglicher Fristen. Einige Wochen sind ja gewiss schon ins Land gegangen.

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@Andri123

Nochmals vielen Dank! Genau das haben wir beim Amtsgericht jetzt in die Wege geleitet. Der Zeitfaktor könnte uns zum Verhängnis werden. Ich kenne mich mit den Fristen nicht aus.

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