Drainage verlegen an einer durchfahrt
hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen wir haben uns vor 1 jahr ein älteres häuschen gekauft und haben ihn innen saniert und renoviert. jetzt wollten wir ums haus herum eine drainage verlegen. Das problem an der ganzen sache ist, das an unserem haus eine durchfahrt zum nachbars- haus geht und wir müssen entlang unserem haus die drainage verlegen. wir müssen ca. die hälfte von der durchfahrt aufbuddeln. wir hatten auch keine probleme mit unserer nachbarin bis jetzt gehabt,bloss jetzt haben wir sie darauf angesprochen das sie ca. 2 wochen ihre durchfahrt zu fuss begehen muss und das auto vor unserem haus parken kann.jetzt stellt sie sich quer und sagt sie besteht auf ihr durchfahrtsrecht sonst zeigt sie uns an.wir haben ihr versucht zu erklären das es zugefährlich ist mit dem auto da durchzufahren aber zu fuss kommt sie ohne probleme zu ihrem haus,ihr ist aber alles egal sie besteht auf ihr durchfahrtsrecht.wie sollen wir jetzt am besten vorgehen, weil letzten winter hatten wir wasser im keller deshalb ist die drainage so notwendig. vielen dank für eure antworten
2 Antworten

Sprecht nochmals mit Eurer Nachbarin und verweist sie auf das "Hammerschlags- und Leiterrecht", siehe auch diesen Link http://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht.
Normalerweise sollte sie dann zustimmen und sie kann sich den Weg der Anzeige ersparen.
Sollte sie uneinsichtig sein, würde ich mich mit der örtlichen Baubehörde in Verbindung setzten und mir zumindest eine Bescheinigung für die Notwendigkeit dieser Drainagemaßnahme einholen.
vielen dank für die antwort über dieses recht habe ich noch nichts gehört aber ich werde sie nochmal darauf ansprechen danke

Über die Eigentumsverhältnise in Bezug auf die Zufahrt sind ja keine besitzrechtlichen Angaben gemacht worden. Im Zweifelsfall greift hier aber das Nachbarschaftsrecht, denn die Instandhaltungsmassnahme ist von der Nachbarin immer zu dulden.
Die später nachgeschobene Frage war mir zum Zeitpunkt der Antwort nicht bekannt.

Offenbar hat Eure Nachbarin ein Wegerecht auf Eurem Grundstück, das aber nicht nicht bei Euch eingetragen ist (siehe Deine andere Frage). Natürlich könnt Ihr diese Drainagearbeiten durchführen und sie muss umständehalber vorübergehend auf ihr Wegerecht für Ihr Fahrzeug verzichten. Dies ist nicht unzumutbar.
vielen dank nochmal also die durchfahrt gehört laut grundbuch zur hälfte uns und zur hälfte der nachbarin, die wasserleitungen liegen aber laut der nachbarin auf anderen seite des hauses.Gibt es vielleicht beim bauamt zeichnungen oder skizzen wie die wasserleitungen verlaufen oder wo könnte soetwas geben?
@Snooopy155: Das Hammerschlagsrecht besteht auf fremden Grundstück. Hier ist der Sachverhalt offenbar anders, nämlich auf eigenem Grundstück ein Wege- (und Leitungs)recht der Nachbarin. Siehe die spätere Frage von anastansiaw.