Doppelzimmer von Steuer absetzbar?

1 Antwort

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Das ist eine äußerst kompliziert zu beantwortende Frage. Grundsätzlich gibt es seit einiger Zeit das Aufteilungsverbot nicht mehr. Somit müsste es auch in einem solchen Fall möglich sein, privates vom Geschäftlichen zu trennen. Soll heißen der geschäftliche Teil kann auch abgesetzt werden. Die Frage ist nur, wie diese Aufteilung stattfinden kann.

  1. Teilung der Kosten für das Doppelzimmer durch 2 und dann Ansetzten der einen Hälfte des Betrags.
  2. Ansetzen der Kosten, die ein Einzelzimmer kosten würde.

Ich würde dazu raten den 1. Weg zu wählen und diesen in der Steuererklärung ausführlich zu begründen. Aber ich prognostiziere, dass das Finanzamt sicherlich nicht direkt diese Kosten akzeptieren wird.

Mandrake  24.10.2011, 17:26

Und ich würde den fiktiven (höheren) Preis des Einzelzimmers ansetzen. Dann hat das FA immer noch die Möglichkeit diese Kosten zu "drücken" und die Hälfte des DZ anzusetzen!

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Meandor  24.10.2011, 20:33
@Mandrake

Den fiktiv höheren Preis ansetzen?

§ 9 EStG beginnt mit dem Wort "Werbungskosten sind Aufwendungen". Ein fiktiv höher Preis ist kein Aufwand. Wenn Du das bei mir versuchen würdest, fliegt das ganze Ding privat raus, denn eine mitgereiste Ehefrau macht die ganze Übernachtung zum Privatvergnügen.

Zudem gäbe es der ganzen Erklärung den Geschmack versuchter Steuerverkürzung, das heißt ich nehm Dir alles auseinander, und wenn nur eine Rechnung fehlt, oder ein Mal falsch abgerundet wird, dann fliegt es raus, und Du darfst es im Einspruchsverfahren noch Mal probieren.

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