Ist ein doppelter Beschluss in einer Sache von 2 verschiedenen Gerichtsvollziehern erlaubt?
Hallo,
ich war bei einem Gerichtvollzieher und habe den EV dort abgelegt. Und jetzt kam ein schreiben von einem anderen Gerichtsvollzieher und hat in der selben Sache für die ich schon den EV abgelegt habe nochmal einen Pfändungsbeschluss gemacht also spricht Arbeitgeber, Konto, Mietkaution. Ist das überhaupt zulässig das 2 verschiedene Gerichtsvollzieher in der selben Sache zumal ich ja den EV schon abgelegt habe, das Sie einen Beschluss durchführen dürfen MFG knuddel282
3 Antworten
knuddel:
Auszug zum Thema "Vermögensauskunft" aus wikipedia:
"Betreiben weitere Gläubiger gegen denselben Schuldner die Zwangsvollstreckung, bedarf es innerhalb der nächsten zwei Jahre, soweit nicht Änderungen in den Vermögensverhältnissen glaubhaft gemacht werden, einer nochmaligen Vermögensauskunft nicht. Stattdessen leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Abdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu (§ 802d ZPO), das er aus einer bundesweit zentral geführten Datei zu Vollstreckungszwecken abrufen kann (§ 802k Abs. 2 ZPO)."
Da hat irgend jemand geschlafen. Erstaunlich ist das Ganze schon deswegen, weil ein Gerichtsvollzieher einen bestimmten Zustellbezirk hat. Ich würde mich an Deiner Stelle einmal beim Amtsgericht erkundigen, welcher dieser Gerichtsvollzieher für Deinen Bezirk zuständig ist. Diesen würde ich dann über die 2. Zustellung informieren. Der sollte das dann aus dem Weg schaffen.
Kann es sein, das die EV vor 2 Jahren war? Die EV ist alle 2 Jahre erneuert abzugeben.
Wie kommt das? Der Gläubiger hat die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft oder an seine Forderungsausfallversicherung abgetreten.
§ 802d
Erneute VermögensauskunftEin Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen.
Das geht wohl kaum, ohne das der Fragesteller davon erfahren hätte.
hatte noch was vergessen..
Wenn noch Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen sind, dann laufen auch 2 separate Zwangsvollsteckungen. Eine über die Hauptforderung, eine über die Anwaltskosten der Gegenseite.