Doppelte Steuer bei zwei Lohnsteuerkarten?

3 Antworten

  • Die zweite Lohnsteuerkarte (Steuerklasse VI), dient nur der Besteuerung. Bei dieser Anstellung werden bei der Steuerberechnung keine Freibeträge berücksichtigt. Achtung: Trotzdem sind bei einer Einkommensteuererklärung Nachzahlungen möglich. Wer 2 Lohnsteuerkaren hat, muss eine steuererklärung abgeben.

  • Auch auf den Zweitverdinénst werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, wie für die erste stelle, mit den gleichen Prozentsätzen. Es ist für die Sozialversicherung egal, ob Du in einem Job 2.000,- euro bekommst, oder in zwei jobs jeweis 1.000,- Euro.

  • Anders wäre es nur, wenn der zweitjob nach der 400,- Euro Regel abgerechnet werden kann, oder beide zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja aber das ist doch keine Problem. Bei der Steuererklärung wird dein zu versteuerendes Einkommen versteuert. Egal ob du einen oder mehrer Arbeitsstellen hast. Du bist jedenfalls nicht schlechter gestellt als wenn du mehr verdienen würdest. Die Lohnsteuerklassen dienen nur zur Vorauszahlung der Lohnsteuer.

Versuche besser aus dem zweiten Job einen geringfügigen Job zu machen, da dort dann keine Sozialabgaben fällig sind und du die 400 Euro netto bekommst. Bei Lohnsteuerklasse VI die man dann bekommt sind hohe Abgaben und es lohnt sich kaum. Ich habe Lohnsteuerklasse V als verheiratet und habe fast 50 % Abzüge. Bei Lohnsteuerklasse VI sind es noch mehr Abzüge. Natürlich bekommst du am Jahresende die zuviel bezahlte Lohnsteuer wieder, aber die Sozialabgaben z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung usw. nicht.Auch darf man nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten und er erste Job muß die Erlaubnis geben.