Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch-Algerisch möglich? Weitere Probleme hierdurch (Wehrdienst)?

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Also erst einmal geht deine deutsche Staatsangehoerigkeit ja automatisch verloren, wenn du auf Antrag die algerische erhaeltst, ohne im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung zu sein. Wie willst du denn gegenueber der fuer die Beibehaltungsgenehmi9gung zustaendigen Behoerde begruenden, dass du unbedingt die algerische Staatsangehoerigkeit benoetigst und die deutsche ebenfalls?

Moeglicherweise besitzt du die algerische Staatsangehoerigkeit aber schon laengst. Du schreibst ja nur, dass deine Mutter Deutsche ist. Ist dein Vater Algerier? Dann duerftest du die algerische Staatsangehoerigkeit bereits besitzen.

Natuerlich behandelt Algerien seine Staatsangehoerigen ausschliesslich als Algerier, egal welche weiteren Staatsangehoerigkeiten sie daneben noch besitzen. Das macht Deutschland auch nicht anders.

Ah, das wusste ich nicht! Danke! Ich glaube, ich lasse das lieber mit der offiziellen Beantragung. Das ist mir dann doch etwas zu heiß. Mein Vater ist Algerier. Wie kann es aber sein, dass ich dadurch automatisch sowieso auch die algerische Staatsbürgerschaft habe? Denn immerhin besitze ich ja kein Dokument, das mich als Bürger Algeriens ausweist. Ich kann mich also mit keiner Bescheinigung ausweisen, wie wollen die in Algerien dann wissen, dass ich auch zu denen "gehöre"?

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@Anasazi

Auch in Algerien wird die Staatsangehoerigkeit u.a. nach dem Abstammungsprinzip erworben. Das bedeutet im Grundsatz, dass die algerische Staatsangehoerigkeit automatisch durch Geburt erworben wird, wenn mindestens ein Elternteil die algerische Staatsangehoerigkeit besitzt. Inwieweit es da moeglicherweise Besonderheiten bei Auslandsgeburten und der Beteiligung weiterer Staatsangehoerigkeiten gibt, weiss ich nicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit duerftest du die algerische Staatsangehoerigkeit aber laengst besitzen.

Logischerweise weiss der algerische Staat nichts davon, wenn deine Geburt dort niemals registriert wurde. Das wuerde aber nichts daran aendern, dass du die algerische Staatsangehoerigkeit dennoch besitzt.

Du musst jetzt also pruefen lassen, ob du die algerische Staatsangehoerigkeit bereits besitzt oder nicht und ob diese - falls tatsaechlich noch nicht geschehen - ggf. noch registriert werden kann (bei einer Auslandsgeburt koennte es dafuer Fristen geben). Eine algerische Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) wird dir dabei behilflich sein. Ausser deiner Geburtsurkunde wirst du dafuer wahrscheinlich noch weitere Dokumente zu deinem Vater und moeglicherweise auch zu deiner Mutter benoetigen. Aber das wird man dir dann schon erklaeren.

Besitzt du sie bereits, kannst du auch einen algerischen Pass beantragen. Fuer deine deutsche Staatsangehoerigkeit waere das voellig unschaedlich. Auch wenn du sie zwar bereits besitzt, sie aber noch registriert werden muss, haette dies keinerlei Auswirkungen auf deine deutsche Staatsangehoerigkeit. Nur wenn du sie nicht besitzt und erst noch beantragen musst, ginge die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren, wenn du beim Erhalt der algerischen Staatsangehoerigkeit nicht im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung bist (Google weiss, was eine Beibehaltungsgenehmigung ist).

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