Doppelte Haushaltsführung, Möbel absetzbar?
Guten Abend Community,
ich habe mehrere Fragen bzgl. der Absetzbarkeit von Möbeln bei doppelter Haushaltsführung.
Ab 01.03.2022 hab ich eine Zweitwohnung aus beruflichen gründen angemietet. Hierfür habe ich ein Sofa gefunden, welches stark reduziert ist. Dieses kostet genau 799€ und kann deshalb im ersten Jahr voll abgesetzt werden. Das Sofa hat eine Lieferzeit von 11-12 Wochen.
Jedoch habe ich zwei Fragen:
Kann ich das Sofa erst nächstes Jahr absetzen oder muss das Rechnungsdatum im nächsten Jahr liegen?
Die Lieferung kostet 39€ - muss das Sofa dadurch über die volle Nutzungsdauer abgesetzt werden oder werden die Lieferkosten separat berücksichtigt?
Besten Dank im Voraus
Liebe Grüße
1 Antwort
Afa ist im Jahr der Anschaffung vorzunehmen, das ist im Jahr der Lieferung, also in Anbetracht der Lieferzeit wohl 2022.
Lieferkosten stellen Anschaffungsnebenkosten dar. Bis zu einem Betrag von 800 € netto kann es als GWG sofort abgeschrieben werden. Sollten deine Beträge Bruttobeträge sein, wäre die Berücksichtigung als GWG in voller Höhe also möglich.
Vielen Dank für deine Antwort. Die genannten Preise sind Bruttobeträge.
Wie sieht das z.B. aus, wenn ich einen Pax bei Ikea kaufe für 800€ Brutto, aber die Türen hierfür anschließend separat für 200€ Brutto?