Doppelbesteuerungsproblematik bei Reinvestition von Dividenden?

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Doppelbesteuerung wird ein anderes Phänomen genannt: Die gleiche Einkunftsart (und Zahlung) wird zweimal besteuert, z. B. bei des Deutschen Lohn (aus den Frankreich die lokale Lohnsteuer und dann als hiesig Wohnender das Welteinkommen) oder bei des Deutschen Dividende (aus Brasilien und dann als hiesig Wohnender das Welteinkommen). Gegen diese Doppelbesteuerung haben viele Staaten ein zwischenstaatliches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (sog. "DBA" = "Doppelbesteuerungsabkommen") diverser Einkommensarten und Vermögen abgeschlossen.

Wenn bei Dir das Geld (die Dividende oder der Lohn) einmal netto (natürlich vorbehaltlich Deiner Steuererklärung) angekommen ist, dann beginnt für die weitere Geldverwendung hinsichtlich der Besteuerung die Uhr neu zu laufen. Du kannst das Geld zum Konsum verwenden oder als Kapitalanlage zur Schaffung neuen Einkommens. Beidesmal wird es besteuert: beim Konsum mit MWSt und bei neuem, also zusätzlichem Einkommen (vereinfacht: Zinsen, Dividenden, Wertsteigerung) mit ASt (oder ESt). Der Betrag der ursprünglichen Nettodividende bleibt als Kapitalanlage aber derzeit steuerfrei (lediglich realisierte Kapitalveränderungen werden steuerpflichtig; mit etlichen Ausnahmen) und ohne Doppelbesteuerung.

Eine Doppelbesteuerung haben wir sowieso in diesem Bereich, daher ja auch die relativ geringen Steuersätze. Im Gegensatz dazu das frühere Anrechnungsverfahren, bei dem ausgeschüttete Gewinne praktisch immer mit dem individuellen Steuersatz des Aktionärs, besteuert wurden.

Bei der Reinvestitionsfrage hast Du aber keine Doppelte Besteuerung Deiner Dividende.

Die ist ja mit Abzug der Abgeltungssteuer netto in Deiner hand.

Kaufst Du dann von der gleichen Aktie für 1.000,- neue Aktien, wird ja eine Steuer nur fällig, wenn der Kurs ansteigt udn dann die steuer auch nur auf diesen Gewinn fällig. umgekehrt, sinkt der Kurs, gibt es ja durch verrechnugn mit Gewinnen eventuell sogar etwqas raus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986