Diplom Informatiker Anmeldung als Freiberufler

2 Antworten

Das Finanzamt ist ja auch Finanzamt (steht so über dem Eingang) und keiner Steuerberatung.

  1. Die Tätigkeit als Diplom - Informatiker ist eindeutig freier Beruf.

  2. Hosting wäre eine gewerbliche Tätigkeit.

Wenn Hosting als Service von untergeordneter Bedeutung angeboten wird, würde es die freiberufliche Tätigkeit nicht stören und könnte mit darüber abgerechnet werden.

Eigentlich bei 1.000,- Euro im Jahr fast egal, weil sowieso keine Gewerbesteuer anfallen würde.

Aber man kann ja nicht im Voraus ahnen, welchen Umfang die nebenberufliche Tätigkeit annimmt.

Ich würde es (die Beratertätigkeit) erstmal mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt anmelden (kann man im Internet auf dem Formularserver des Bundesfinanzministeriums laden).

Danke für die Antwort.

Ich hätte noch dazu schreiben sollen, dass die Frage daher auch rührt, weil ich genau das Formular vor mir hatte. Dort muss ich meine Tätigkeit eintragen.

Reicht es, wenn ich einfach "Beratung" eintrage? Oder muss es etwas genauer sein? Sollte ich das Hosting dann weglassen? Es würde tatsächlich eine untergeordnete Rolle spielen, denn ich möchte in erster Linie für zwei oder drei befreundete Unternehmen eine Miniwebseite betreuen.

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@Anympalee

Da Webseitendesign auch zu dem Bereich der freiberuflichen Tätigkeit gehört, könnte die Tätigkeit so beschrieben werden (nicht zutreffendes weglassen):

Beratungen im Bereich EDV, IT und im Webseitendesign.

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Die Tätigkeit als Diplom - Informatiker

Hier muss ich mal einige Erbsen zählen -

"Diplom-Informatiker" ist weder Tätigkeit noch Beruf, sondern ein akademischer Abschluss. Je nachdem, was in dem Zusammenhang da an den Kunden verkauft wird, kann das freiberuflich sein oder auch nicht. Die in der Freage genannten Tätigkeiten fallen aber samt und sonders nicht in die Freiberuflichkeit

Freiberuflich können solche Aufträge sein, bei denen die Ingenieursleistung, Beratung oder die schöpferische Leistung im Vordergrund steht.

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Im §18 EStG wird festgelegt, daß als freiberuflich "_die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit_" gilt, sowie verschiedene Berufe als freiberuflich qualifiziert sind. Unter den Katalogberufen sind für Informatiker wesentlich Ingenieure und beratende Volks- und Betriebswirte.

Wichtig sind für eine freiberufliche Bewertung (und die Finanzämter sind sich darin nicht einig):

  • Die fachliche Ausweisung ist per Hochschulabschluß oder Nachweis entsprechendere Kompetenzen über Zusatzausbildungen oder Zeugnisse eines Arbeitgebers darzustellen.

  • Die Eigenverantwortlichkeit, ingenieurmäßige Vorgehensweise oder kreative Komponente muß in einer Art und Weise gegeben sein, daß es sich nicht nur um die Abarbeitung vorgegebener Arbeitsschritte handelt, sondern eine ingenieurartige oder betriebswirtschaftliche Hochschulausbildung Voraussetzung ist.

Wenn Dich das Finanzamt fragt, bleibe kurz und knapp und technisch. Trivialisiere nicht die Aufgaben und vermeide Tiefstapeln der Verantwortung, Kompetenzen, Kreativität und Ingenieurmethoden bei Deiner Tätigkeit. Leistungen nach Aufwand riechen eher nach gewerblichen Tätigkeiten, während Werksaufträge eher freiberuflichen Character haben.

Leider gibt es kein Geheimrezept, wie das sicher als Freiberuf gelten wird.