Differenzbetrag für Fitnessstudio?

Bist Du da schon ins Fitnessstudio gegangen?

Nein, tatsächlich nicht.

2 Antworten

Wenn Du einen Vertrag am 07.04.2022 abgeschlossen hast, der einen Vertragsbeginn zum 01.05. ausweist, stellt sich natürlich die Frage, ob Du Leistungen des Studios auch bereits vom 07.04. und 30.04. in Anspruch genommen hast. Ist dies der Fall, so kann man einen abweichenden Vertragsbeginn zum 07.04. durch konkludentes Handeln annehmen, d.h. die Zeit wird anteilig entsprechend berechnet.

Hast Du keine Leistungen in Anspruch genommen und Dein erster Besuch im Studio war ab dem 01.05. dann kann sicher für die Periode vor Vertragsbeginn keine Berechnung erfolgen.

Wenn Du vorher nicht im Fitnessstudio warst, dann dürfen die Leistungen erst ab dem 01.05. berechnen. Ich denke, das ist eine klare Sache.