Differenz Übernachtungspauschale - Hotelrechnung steuerfrei?
Die Übernachtungskosten im Ausland werden vom Arbeitnehmer bezahlt, vom Arbeitgeber aber nach den Pauschalsätzen steuerfrei für das jeweilige Land erstattet. Die Hotelrechnungen fallen aber häufig geringer aus.
Ist die Differenz zwischen Hotelrechnung und Übernachtungspauschale nach den Gestzen vom 1.1.08 zu versteuern oder bleibt diese steuerfrei?
Wie setzt man diese Problematik am Besten in der Lohnsteuererklärung an?
3 Antworten

Das Geschickteste, wäre, disen Umstand einfach zu vergessen. Die Pauschalen die der Arbeitgeber erstattet sind nach deutschen Steuergesetzen eine steuerfreie Erstattung.
Ein Einzelabrechnung ist nicht vorgesehen udn auch nicht erforderlich.
Also in der Erklärung nciht ansetzen, weder die Kosten, noch die Erstattung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet für seine Mitarbeiter eine ordentliche Reisekostenabrechnung zu gewährleisten, diese wird parallel zur monatlichen Gehaltsabrechnung erstellt und dient zur Abrechnung mit dem Finanzamt bei der Est.-erklärung. Hier gibts Beispiele : http://www.preisvergleich.de/productsearch/search/q/reisekosten+formular/s/google/kaid/655/adid/235324/axkid/38641049/altk/Formulare?gclid=COKosZaWh5wCFQESzAod0UuVzg

Das heißt, wenn dieser Geldwerte Vorteil nicht ausgewiesen ist, sondern auf der Lohnabrechnung nur der Steuerfreie Betrag ausgewiesen ist, bleibt die Auslösung steuerfrei? Auch wenn keine Hotelbelege vorliegen?