Dienstwagennutzungsvertrag unterschreiben welche rechtliche grundlage liegt dafür vor?

3 Antworten

Auf der Basis welcher vertraglichen Vereinbarung hast Du diesen Dienstwagen? Wenn Du die Vereinbarung nun nicht unterschreibst, kann das dazu führen, daß Du eben keinen Dienstwagen mehr bekommst, da die Grundlage fehlt.

Sie müssen den Nutzungsvertrag nicht unterschreiben, wahrscheinlich aber mit der Konsequenz keinen Dienstwagen nutzen zu können. Es muss doch bei früherer Dienstwagennutzung auch schon aus steuerlichen Gründen vertraglich geregelt gewesen sein.

Um einen Dienstwagen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Dienstwagenüberlassungsvertrag unterschrieben werden, der klare Bestimmungen enthält.

So muss z.B. geregelt sein, wer das Fahrzeug nutzen daf und ob ein geldwerter Vorteil, oder das Führen eines Fahrtenbuchs angewendet werden soll.

Ebenso werden darin die Fahrtkosten sowie Inspektion und Pflege geregelt. Auch die Haftung bei Schäden durch grober Fahrlässigkeit muss schriftlich festgehalten werden

Genau so wichtig ist die Regelung bei Krankheit oder Kündigung.

Ohne einen solchen Vertrag ist wohl kein Arbeitgeber bereit, ein Risiko einzugehen und stellt den Dienstwagen per Handschlag zur Verfügung.