Dienstwagen und Zweitwohnsitz - müssen Familienheimfahrten angesetzt werden?
Wenn jemand einen Dienstwagen hat und in der Nähe des Firmensitzes eine Zweitwohnung, dann ist der Dienstwagen ja nicht so hch zu versteuern, richtig. Wie ist es aber, wenn der Angestellte mit Dienstwagen am Wochenende heim fährt (350 km einfach).Werden diese Familienheimfahrten irgendwie angeetzt, macht das das Auto dann teurer?
1 Antwort
Meine beiden Vorredner sind nicht ganz auf der Höhe der Zeit.
Familienheimfahrten mit dem Firmenwagen bei berufl. veranlasster dopp. HH-Führung werden nicht mehr versteuert, sie sind steuerfrei. Steuerlich anerkannt wird eine Familienheimfahrt pro Woche. Fährst Du öfter, ist es zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird mit 0,002 % × inländischer Bruttolistenpreis × Entfernungs-km angesetzt.
Tatsächlich versteuerst Du monatlich 1% vom BLP + 0,03% x km Zweitwohnung/Arbeitsplatz.