Liebe Experten,
ich bräuchte euren Rat bei der korrekten Korrektur der Versteuerung meines Dienstwagens für den Weg zur Arbeit (Nutzung der 0,002%-Regel für die tagesgenaue Abrechnung (~5 Tage/Monat) und vorheriger Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber (15 Tage/Monat)).
ich fahre einen Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit (EUR 40.000 Listenpreis).
Die Privatnutzung wird über die 1%-Regel im Lohnsteuerabzung versteuert (kein Fahrtenbuch), also EUR 400,00 geldwerter Vorteil/Monat.
Der Arbeitgeber führt zusätzlich für die Nutzung des Wagens auf dem Weg zur Arbeitsstätte (50km) die üblichen 0,03% pro Entfernungskilometer ab, also weitere EUR 600,00/Monat.
Gleichzeitig nutzt mein Arbeitgeber die Pauschalierungsmöglichkeit für den geldwerten Vorteil auf dem Weg zur Arbeit und führt auf einen Betrag von monatlich EUR 0,30 x 50km x 15 Tage = EUR 225,00 pauschale Lohnsteuer von 15%, also EUR 33,75/Monat ab. Bei dieser Rechnung wurde nach R 40.2 Abs. 6 der Lohnsteuer-Richtlinien 15 monatliche Fahrten zur Arbeit angenommen.
Im Ergebnis verringert sich der von mir mit meinem persönlichen Steuersatz zu versteuernde Nutzungsvorteil des Dienstwagens auf
EUR 400 + (EUR 600 - 225) = EUR 775.
Als Konsequenz der Pauschalversteuerung kann ich entsprechend weniger Werbungskosten geltend machen.
Zum Problem:
Ich fahre tatsächlich deutlich weniger als 15 Tage/Monat ins Büro (erste Arbeitsstätte), sondern bin die meiste Zeit bei (wechselnden) Kunden (Anreise mit Zug/Flugzeug/Dienstwagen).
Daher würde ich im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur für die tatsächlichen Fahrten ins Büro versteuern (mit 0,002% pro Entfernungskilometer). Bei 50 Fahrten ins Büro im Gesamtjahr (tagesgenaues Protokoll geführt) führt das nach meiner Rechnung zu folgender Versteuerung:
0,002% x 50km x 50 Fahrten = EUR 2.000 im Gesamtjahr
(statt EUR 400,00 x 12 = EUR 7.200)
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die im Lohnsteuerverfahren erfolgte Besteuerung liegt vor (um Eintrag in LSt-Karte korrigieren zu können).
Annahme persönlicher Grenz-Steuersatz 42%
Frage:
Wie hoch fällt meine Rückerstattung aus und wird die bereits gezahlte Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber (EUR 225 x 12 = EUR 2,700) hier in irgendeiner Form "rückabgewickelt"?
Rechnung:
- Geldwerter Vorteil Weg-zur-Arbeit nach 0,002%-Regel tatsächlich: EUR 2,000
- Darauf Steuer: EUR 840
- Bereits versteuerter geldwerter Vorteil Weg-zur-Arbeit: EUR 7,200, davon über Arbeitgeber pauschal: EUR 2,700
- bereits gezahlte Steuer: EUR 2700 x 15% = EUR 405 (pauschal durch Arbeitgeber) plus (EUR 7200 - 2700) x 42% = EUR 1890 (persönl. Steuersatz) = EUR 2,295
Was bekomme ich jetzt erstattet?
EUR 2,295 - EUR 840 = EUR 1,455?
Welche Beträge muss ich wo manuell korrigieren?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung