diebstahl mit 15 aber der betrag ist under 3 euro?

2 Antworten

Egal welchen Wert die Ware hatte, Diebstahl ist und bleibt ein Diebstahl. Da Du noch geschäftsunfähig bist, müssen Deine Eltern mit einer Anzeige der Verletzung der Aufsichtspflicht rechnen. Irgendwann einmal wirt Du auch strafmündig werden und dann wirst Du von einem Jugendgericht zu harten Sozialdiensten verdonnert.

Deinem ersten Satz kann ich uneingeschränkt zustimmen. Zum Rest ist anzumerken:

  1. Der FS ist nicht geschäftsunfähig, sonder beschränkt geschäftsfähig nach §§ 106 ff. BGB.
  2. Der FS ist nicht strafunmündig (§ 19 StGB), sondern unterliegt dem Jugendstrafrecht (§ 10 StGB i.V.m. § 1 JGG).
  3. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern ist hier nicht zu erkennen. "Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen zu verhindern." (BGH, Urteil vom 19. Januar 2021 - VI ZR 210/18). Ein 15-Jähriger muss nicht permanent beaufsichtigt werden. Sofern es nicht in der Vergangenheit bereits (mehrfach) zu vergleichbaren Vorfällen gekommen ist, müssen Erziehungsberechtigte nicht damit rechnen, dass ein geistig normal entwickelter Jugendlicher Eigentumsdelikte begeht und über die normale Erziehung hinaus keine Maßnahmen ergreifen, um dergleichen anlasslos präventiv zu unterbinden.
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Für dich gilt genauso wie für alle anderen: Je nach deinem Verhalten bei und nach der Tat und der Laune der Richters und des Staatsanwalts wird es auf irgendwas zwischen Ermahnung und Sozialstunden hinauslaufen.

Sei dir aber bewusst, dass Wiederholungstäter schnell deutlich härter bestraft werden.