Diebstahl, Ehegatte?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, der Ehepartner kann nicht belangt werden.

Aber es gibt eine Regelung, die manche als Einbeziehung desEhepartners sehen, obwohl es keine ist.

Bei Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sondern den Haushalt führen, ist es so, dass die Gerichte davon ausgehen, dass dieser Person (hier also DU) ein Taschengeld zusteht, was am Gesamteinkommen, des Ehepaars, also dem Einkommen des Ehepartner zu bemessen ist.

Dieses Taschengeld ist dann die Bemessungsgrundlage für den Tagessatz bei der Geldstrafe.

Das Taschengeld der Gattin eines Prof. Dr. ... Chefarzt und Dozent mit 250.000,- pro Jahr kann da schon mit 3.000,- Euro udn somit 100,-Euro pro Tag bemessen werden udn eine. Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist dann 9.000,- Euro.

Bei normalen Bürgern wo das netto des Ehepartners 2.500,- mtl. ist, wären wir dann evtl. bei einem Tagessatz von 5,- bis 10,- Euro für die Geldstrafe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Vielen lieben Dank.

Ihre Antwort hat mir sehr weitergeholfen.

Genau das war meine Frage.

Also wird notwendig werden, dass mein Mann darlegt, was er verdient, damit dann (obwohl ich keins bekomme) ein „Regeltaschengeldsatz“ für mich (als Einkommen) festgelegt werden kann?

Wie muss dies bewiesen werden? & was muss alles offengelegt werden? Und ist es ratsam dies alles schon an das Gericht zu schicken, wenn der Strafbefehl angekommen ist ?

Eine gute Bekannte von mir hat außerdem (Jura/Recht Prof.) zu mir gemeint, dass ich die Vorladung der Polizei absagen muss um daraufhin im selben Schreiben, die Akteneinsicht zu beantragen, da das Ganze sowieso an die Staatsanwaltschaft geschickt wird. Und es sich nur für einen Anwalt lohnt, bei diesem Delikt vertreten zu werden. Ich somit selbst diese beantragen muss?

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@Fgrrswwer12

Nein, das Einkommen muss nicht nachgewiesen werden, Dein Mann muss dort nicht antreten, außer er würde als Zeuge zum Sachverhalt geladen. Man fragt Dich, "was ist Ihre Mann von Beruf" Antwort angenommen "Busfahrer bei der BVG" was hat er Netto ca. 2.100,-" das kann passen, also übernimmt man es und fragt noch, nach Deinem Taschengeld und dann. war es das. Würdest Du sagen, dass Dein Mann Steuerberater mit eigener Praxis ist udn das Netto 2.100,- wird man es nciht glauben und mangels einer glaubhaften Antwort sagen, dass man von 5.000,-Netto ausgeht und Dir ein Taschengeld zur freien Verfügung von 500,- Euro anrechnen.

Akteneinsicht kann Du im Normalfallbeantragen, aber nur durch Einsicht Vorort vornehmen (§ 147 (4) StPO), sie werden Dir nicht zugeschickt, wie man es bei einem Verteidiger machen würde. Nru elektronisch erfasste Sachen, würden Dir als Kopie überlassen.

Der Tipp mit der Absage des Vernehmiungstermins bei der Polizei ist OK, Gestehen zur Strafverminderung kannst Du noch vor Gericht.

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Nein, das betrifft dich ganz alleine. Sippenhaft gibt es hier nicht.

Ja genau, und richtig, Danke schön, vielen Dank.

Mir kam der Gedanke, weil der Ehegatte bei vielen Dingen mit einbezogen werden muss.

Kurzes Beispiel: die Frau verdient nichts, der Mann ist Millionär oder die Frau verdient nichts und der Ehemann sehr wenig . Er ist in beiden Fällen der Alleinverdiener in der Ehe. Die Strafe wird ja anhand des Einkommens berechnet. Glaube 30 % und dann die entsprechenden Tagessätze.
Das meinte ich mit der Frage, mir geht es allein um die Berechnung.

Der Ehepartner wird ja überall mit einberechnet, auch wenn er damit nichts zu tun hat. Bafög, ALG, Bausparvertrag, Selbstständigkeit, Steuern usw..

Gibt es diesbezüglich irgendwelche Gesetzestexte?

Mit freundlichen Grüßen und Ihnen noch einen wunderschönen Sonntag

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