Diebstahl Anzeige?

4 Antworten

Wieso hast du Angst? Das ist die logische Konsequenz, wenn man etwas klaut. Wem willst du denn erzählen, dass es ein Versehen war? Und zuhause hättest du dann festgestellt, dass ja noch ein Produkt in deiner Hosentasche ist und hättest es sofort zurückgebracht. Natürlich.

Antworten auf diese Fragen findest du zuhauf, wenn du oben rechts über die Lupe die Suchfunktion probierst. Die wird von Jugendlichen querbeet durch sämtliche Dorgeriemärkte, Modehäuser und Elektronikfachmärkte geklaut. Jedes mal ist das Geschrei groß, weil man ja erwischt wurde und das eigentlich alles gar nicht wollte.

Du bist mit 14 Jahren strafmündig. Du wirst eine Anzeige wegen Diebstahls bekommen, ein Hausverbot bei Rossmann (generell, nicht nur in diesem Markt) und musst vielleicht noch eine Fangprämie zahlen. Vielleicht bleibt dir das auch erspart. Ich würde mit meinen Eltern darüber sprechen, nicht, dass die sich nachher wundern, warum Post von der Staatsanwaltschaft kommt.

Beim ersten mal ist es nicht so schlimm. Es gibt ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei. Du musst an Rossmann eine Gebühr zahlen. 50 oder 100 Euro. Und bekommst Hausverbot.

Das Strafverfahren wird wahrscheinlich wieder eingestellt. Ohne Strafe. Oder höchstens mit 15 Sozialstunden im Altersheim.

Beim zweiten mal wird es dann schlimmer. ...

Die Mitarbeiter meinten das ich das ins Führungszeugnis reingeschrieben bekomme leider

0
@BELLALEBEN

Das stimmt nicht. Selbst bei einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe würde es keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben. Bei einer Verfahrenseinstellung sowieso nicht. Die wollten Dir nur Angst machen.

2
@AndiRat

Omg danke die frau war voll rassistisch aber was wenn ich post von der polizei kriege?Soll ich dann sagen das ich es versehentlich gepackt hab weil wiegesagt wir hatten Eilung

1
@BELLALEBEN

Du musst gar nichts sagen. Du darfst Die Aussage verweigern.

Oder Du sagst, das sei versehentlich in die Tasche gekommen (das wird man aber nicht glauben!) . Und vor allem Du entschuldigst Dich dafür. Das hilft.

Mehr kannst Du nicht tun.

2
@AndiRat

Naja, eine Jugendstrafe würde schon im FZ eingetragen, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie steht hier aber definitiv nicht im Raum, entsprechend ist ein Eintrag im FZ hier tatsächlich ausgeschlossen.

2
@Answer123

Wenn sie den Laden mit einer Kalaschnikow überfallen, ein paar Geiseln genommen und ne halbe Million erbeutet hätte, dann würde es im FZ drin stehen. Aber nicht bei einem Fläschchen Wimpernwasser für 30 Euro, das "versehentlich" in die Tasche gerutscht ist. :)

0
@AndiRat

Habe ich doch geschrieben. Du hast die Jugendstrafe (§ 17 JGG) ins Spiel gebracht. Wenn du damit etwas anderes gemeint hast als Freiheitsstrafe, solltest du mit den Begriffen aufpassen :)

1

Jaj, alles ist immer versehentlich. Sorry, Boy, das glaubt dir niemand warum

Ich glaube, es handelt sich um eine Fragestellerin. :)

1

Was möchtest Du wissen?