Diebstahl?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erwischt wurdest Du mit Ware im Wert von 100,- Euro. Das ist nicht mehr "geringwertig" also kommt es nicht zwingend zu einer Einstellung des Verfahrens, wie es bei unter 50,- Euro wäre.

Man kann Dir keine Diebstähle nur über Videoaufnahmen nachweisen, die Sachen werden nur der Grund für ein Hausverbot sein.

Man kann Dir auch nur nach Videobeweis keine Waren im Wert von was auch immer berechnen, um bei Dir zu kassieren.

Ein Ladendiebstahl bedingt keine notwendige Verteildigung, falls es zu einem Prozess kommt.

Warte einfach ab was passiert.

Vermutlich bekommst Du einen Strafbefehl. Wenn das so ist, melde Dich nochmal hier.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

"Mir wurde gesagt am Tag zuvor auch geklaut zu haben und dass das angeblich schon Wochen so gehen würde. Und dass es Videobeweise geben würde."

Du schreibst nichts dazu, ob das stimmt, die recht haben!!!

Und je nach Videosysten halte ich eine Aufzeichnung für max. 2 Wochen für realistisch.

Warte ab! Was die dir vorwerfen, müssen die dir auch beweisen!

Alarm67

da muß ich dir leider widersprechen ich war damals auch mal Stellvertreter des Geschäftsgruppenleiters eines Unternehmens unter den Top 5...

da lief ein alter Magnetbandrecorder das war etwa 2010... der lief 4 Wochen... und dann fing der Recorder neu an und hat das alte Band neu überschrieben...tag und Nacht...solange Licht im Laden war... also auch früh morgens bei Putzkolonne...

Heute wird das sicherlich auf Festplatte gespeichert...

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@tellerchen

Und zufällig plane und verkaufe ich Sicherheitssysteme! 😜😁😎

Früher gab es auch keine DSGVO!!!

Speicherdauer:

Empfehlung BHE: 72 Stunden

1 Woche ist unproblematisch möglich.

2 Wochen müssen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten schon entsprechend argumentiert werden, schwierig!!!

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Wenn, muss Dir der Ladenbetreiber vorherige Diebstähle rechtssicher ( z.B. mit Videoaufnahmen ) nachweisen können.