Diebstahl?

2 Antworten

Ich lese das mal als "meinem Sohn wurde am Donnerstag gekündigt..." und die 30.000 sind wahrscheinlich Euro, könnte aber auch die Zahl an Büroklammern sein, die er mitgehen lassen hat.

§246 StGB: Unterschlagung. Dies wäre der leichteste Fall, wie der Vorgang gehandhabt werden könnte, wenn ja der Schaden wieder ausgeglichen ist. Das erfordert allerdings einen sehr freundlichen (Ex-)Arbeitgeber.

=> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

§242 StGB: einfacher Diebstahl, was aber angesichts der Summe ggf. nicht haltbar ist, jedoch hat er den Schaden ja wohl ausgeglichen.

=> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

§243 StGB: besonders schwerer Diebstahl: es kommt auf die Art der Ware an, die entwendet wurde. War diese gegen Entwendung gesichert und läßt die Vorgehensweise auf eine gewerbsmäßigen Diebstahl schließen, so wird es wohl trotz Schadensausgleich bei einem schweren Fall bleiben.

=> Freiheitsstrafe drei Monate bis 10 Jahre.

Nächster Schritt: besorge ihm einen Anwalt für Strafrecht.

vor Jahren ist beim örtlichen Einzelhandel cheppalette verschwunden...halbe Euro...mit 10 kleinen Kartons...Lieferscheinbetrug durch Anlieferfahrer...Wert der Ware 87000 Euronen... waren damals verblomte Kartons mit Cds...

man stelle suich mal vor das wäre Tabak oder Zigaretten... oder Kaviar...

hoher Warenwert passt auch in geringe Abmaße...

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