Die Käuferin will die gekaufte Artikel zurücksenden ? Was soll ich machen?
Ich habe eine neue paar Schuhe verkauf, die käuferin hat bekommen, und sie will mir die Schuhe zurücksenden weil eine platteau haben und sie darf nicht benutzen.
Sie bedroht mich die ganze Zeit mit Rechtsanwalt und mit ebay Kleinanzeigen melden, auch mit PayPal ( aber sie hat als Freunde bezahlt, wegen die Gebühr).
Sie wird mir die Schuhe zurücksenden obwohl in meine Anzeige steht , das keine Rücknahme oder Garantie gibt.
Was soll ich machen? Die Schuhe akzeptiert und das Geld zurück bezahlen?
3 Antworten

Wenn das Plateauschuhe sind, Du das weder beschrieben noch auf den Fotos dargestellt hast, hast Du meiner Meinung nach einen wichtigen Punkt vorenthalten!
Das geht in Richtung arglistige Täuschung!
Und Du kannst nicht damit kommen, dass sie ja hätte fragen können, das zieht nicht!
Meiner Meinung nach hat die Käuferin die besten Chancen vor Gericht, bekommt Recht!
Nehme die Schuhe zurück und zahle ihr das Geld zurück!
Und beim nächsten Verkauf mache ordentliche Fotos rein und beschreibe, was Du verkaufst!

die frage ist, hat sie genau den artikel bekommen, wie beschrieben und auf den fotos zu sehen? dann kann sie im nachhinein nicht mehr kommen mit "die haben ja plateau", das war ja offensichtlich. wenn sie die schuhe jetzt nicht mehr tragen kann oder will, muss sie sie zwangsläufig selber weiterverkaufen, du hast verkauft und geliefert wie es in der artikelbeschreibung stand, sonst kann sie dir nichts.

Danke für die Antwort.
Ich habe nicht die Sohle für die Schuhe geschrieben. Aber sie könnte mir vor fragen oder mehr Foto bieten, wenn für sie nicht klar war. oder?

Kernfrage - war aus der Beschreibung bzw. den bereitgestellten Bildern erkennbar, dass die Schuhe eine Plateausohle haben?
Ansonsten gekauft wie besehen.

In der Beschreibung war das nicht. Ich habe garnicht über die Sohle geschrieben. Auf den Foto, manche ja , anderes wie die Frau nein, weil eine sehr kleine platteau ist .
bleibe in dem fall einfach freundlich und verweise darauf, dass du den kaufvertrag mit all seinen pflichten für deinen teil voll erfüllt hast. du bist privatverkäufer, für sie gilt daher kein widerrufsrecht bei fernabsatzgeschäften, darauf brauchst du noch nicht mal hinweisen.