Die erstattete Mehrwertsteuer wird als Gewinn vom Finanzamt berechnet

2 Antworten

NEin, das ist richtig. Bei der Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-ausgaben-Überschussrechnung ist die Umsatzsteuer die man zusammen mit den Einnahmen bekommt, Betriebseinnahme. Die Vorsteuer die in den Kosten enthalten ist Betriebsausgabe udn die Steuer die man ans Finanazamt abführt ebenso Betriebsausgabe, wie Erstattungen Betriebseinnahmen sind.

Die Erstattung, die Dir nun als Ertrag angerechnet wurde, war im Zeitpunkt der Zahlung als Vorsteuer auch Betriebsausgabe und hat den Gewinn gemindert.

Hier findest Du auch Beispielrechnungen: http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/test/-Solarstromanlagen/1791121/1791121/1798488/

Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten! bei richtigem Konzept machst Du Anfangsverluste im wesentlichen durch die degressive Abschreibung (12,5 % vom Restbuchwert oder die lineare mit 5 %) und die einmalige 20 %ige Sonderabschreibung. Hierdurch wird der positive Saldo (aus Netzvergütung minus Stromzählermiete, Voltaikversicherung) überkompensiert.