Dezemberbeihilfe Gasheizung?

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Unsere geliebte Regierung hat auch das bedacht:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-abschlag-2144666

Schau in den letzten Punkt der "wichtigsten Fragen". Das muss der alte Anbieter in seiner Abschlußrechnung als Abzug berücksichtigen.

Super, tausend Dank!

Ich verstehe es aber so, dass der neue Anbieter es in seiner Jahresabrechnung berücksichtigen muss, denn der neue beliefert mich seit 1.12.22.

Und versteuern darf ich die Beihilfe dann wohl auch noch...

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@Andri123

Das mit dem 1.12. stimmt,

Das mit den Steuern wird von unserer geliebten Regierung (Gott schütze sie und gebe ihr Verstand) wohl noch ausgeknobelt.

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@Andri123

Es muss der Versorger beachten, welcher im Dezember liefert... es handelt sich immer nur um einen rechnerischer Dezemberabschlag. Nicht wirklich den reellen.

Und was willst du dabei versteuern?

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@Tiiii

Es scheint noch offen zu sein, ob die Beihilfe besteuert wird oder nicht. Aber Danke.

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@Tiiii

Zu den Ideen die da kursieren gehört unter anderem, bei Einkommen über 72.000 Euro die Dezemberhilfe als Einnahme zu versteuern. Wie man ausgerechnet auf diesen Betrag kommt weiß ich nicht. Was nun aus den Plänen wird ist noch nicht absehbar.

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@Privatier59

Na das hat ich noch nicht mitbekommen.
Aber wieso denn einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Stellt sich mir direkt die Frage ob Haushalts oder Personeneinkommen gilt. Naja egal. Weder rettet, noch vernichtet mich die eine Abschlagszahlung...

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Wie unsere Regierung hat derartige Eventualitäten berücksichtigt - erfüllt mich doch glattweg mit Erstaunen.

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Danke für den Stern!

Angesichts der ungeheuren Vielzahl der eingehenden Antworten war es bestimmt eine schwere Entscheidung.

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