deutsche Pension in Kanada besteuert?
Verehrter Beantworter, als Pensionist lebe ich teilweise in Canada, teilweise in Deutschland. Zu beiden Laendern haben wir, meine Frau und ich, enge familiaere Beziehungen und unterhalten in beiden Laendern eine Wohnung. Wird die in Deutschland bereits versteuerte Pension - diese wird auf ein deutsches Konto ueberwiesen - in Kanada nochmals versteuert? Bedanke mich ganz herzlich fuer ihre Muehe.
Chris
2 Antworten
Ich bin zwar kein Spezialist in kanadischem Steuerrecht, aber in diesem Fall reicht die Fähigkeit zu lesen aus.
Artikel 18 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen DEutschland und Kanada bestimmt, das Renten und Ruhegehälter in dem Land besteuert werden, in dem sie gezahlt werden. Ausnahme wäre nur, wenn sie auf Kanadischen Einkünften beruhen würden (was wohl nicht der Fall ist), oder die Beiträge in den anderen Staat (hier Kanada), steuerlich abzugsfähig waren (hier wohl auch nicht der Fall).
Ich habe mich in diesem Fall auf den Frager verlassen = Pension.
Obwohl ich auch leise Zweifel im Hinterkopf habe, bzgl. weiterer Einkünfte. Ich kenne nur wenige, die mit einer Pension 2 Wohnsitze unterhalten können.
Danke fuer die Antwort; welche Zweifel haben Sie im Hinterkopf? Es handelt sich um eine Beamtenpension, genauer um eine Pension, die wg. Behinderung vorzeitig gezahlt wird.
Bedanke mich fuer die Antwort; habe DBA auch gelesen, aber feststellen muessen, dass die deutsche und die engl. Version unterschiedlich sind. Es handelt sich um eine Beamtenpension; bin in D angemeldet, aber auch in C ansaessig(DBA Art.14,1 b und 2c). Danke nochmals
Chris: Da wirst Du in Kanada bei einem Steuerberater nachfragen müssen. Es ist eher unwahrscheinlich, hier viele Spezialisten des kanadischen Steuerrechts finden zu können.
Diese Ansicht teile ich, obgleich geprüft werden sollte, welcher Natur die Ruheeinkünfte sind. Es ist zwar unwahrscheinlich, hier zu einem anderen Ergebnis zu kommen, aber dennoch der Vollständigkeit halber erforderlich.