Der Vorkaufsrechtnehmer will nicht ohne Zahlung von 10.000 Euro der Rangrücktrittserklärung für eine Grundschuld zustimmen. Was tun?

3 Antworten

Dem Mann wurde ein Recht eingeräumt. Ihr wollt nun, dass er zurücktritt und er nutzt es aus um Kasse zu machen.

Habt ihr mal geprüft, ob das Vorkaufsrecht noch gilt, weil es der Firma und nicht ihm persönlich eingeräumt wurde und die Firma Insolvent ist?

Ich halte seine Reaktion aber für verständlich in seiner Situation.

Also evtl. § 473 BGB (Unübertragbarkeit eines Vorkaufsrechtes - mit Ausnahmen) mal angucken.  Und lesen, was man dazu so googeln kann.

Interessanter Ansatz. 

Also sollte der Fragesteller die wortgenaue Eintragung im Grundbuch ermitteln und dann ggf. ein Anwaltsportal für ein paar Euro befragen. 

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@Brigi123

Bevor ich in einem Forum frage, sehe ich mir den Grundbucheintrag an.

Und wenn es um 10.000,- Euro geht, riskiere ich mal 200,- Euro für eine anwaltliche Beratung.

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@wfwbinder

Ja, das wäre wohl besser.

Ich persönlich würde trotzdem erstmal den Grundbucheintrag wortgenau ermitteln, dann für 30,-€ in einem Anwaltsforum nachfragen und wenn das nicht reicht, tatsächlich einen Anwalt konsultieren.

Aber Dein Tip war super!

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@wfwbinder

Bevor ich ....

Ja, Du;-) Annsche kam offenbar nicht auf diese Reihenfolge und wird es Dir hoffentlich danken:-)

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Annsche:

Ist das dingliche (grundbuchlich) gesicherte Vorkaufsrecht für nur einen Verkaufsfall bestellt worden, dann erlischt es in der Zwangsversteigerung ohne Wertersatz.

Für eine nachrangiges Grundpfandrecht wäre dieses vorranige Vorkaufsrecht also wertunschädlich.   

"Jetzt möchten wir renovieren"

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Was die haben wollen nennt sich im Volksmund Lästigkeitsprämie.

Lass mal den Google laufen.

Ich denke, da wird ihnen der Schnabel sauber bleiben.