Der Vorkaufsrechtnehmer will nicht ohne Zahlung von 10.000 Euro der Rangrücktrittserklärung für eine Grundschuld zustimmen. Was tun?
Meine Eltern verkauften vor einigen Jahren ihre Firma an die benachbarte Firma, da diese auch gerne das Wohnhaus wollten, meine Eltern aber nicht verkaufen wollten, haben sie ein Vorkaufsrecht eintragen lassen.
Jetzt möchten wir renovieren und eine Grundschuld eintragen lassen, die Bank möchte an erste Rangstelle, dem stimmt der Rechtsnachfolger der inzwischen insolventen Nachbarfirma nur zu, wenn wir bereit sind, 10.000 Euro zu verkaufen und sie entlassen uns komplett von dem Vorkaufsrecht. Wir möchten jedoch gar nicht verkaufen, nur das Darlehen.... Was sind unsere Möglichkeiten?
3 Antworten
Dem Mann wurde ein Recht eingeräumt. Ihr wollt nun, dass er zurücktritt und er nutzt es aus um Kasse zu machen.
Habt ihr mal geprüft, ob das Vorkaufsrecht noch gilt, weil es der Firma und nicht ihm persönlich eingeräumt wurde und die Firma Insolvent ist?
Ich halte seine Reaktion aber für verständlich in seiner Situation.
Ja, das wäre wohl besser.
Ich persönlich würde trotzdem erstmal den Grundbucheintrag wortgenau ermitteln, dann für 30,-€ in einem Anwaltsforum nachfragen und wenn das nicht reicht, tatsächlich einen Anwalt konsultieren.
Aber Dein Tip war super!
Bevor ich ....
Ja, Du;-) Annsche kam offenbar nicht auf diese Reihenfolge und wird es Dir hoffentlich danken:-)
Annsche:
Ist das dingliche (grundbuchlich) gesicherte Vorkaufsrecht für nur einen Verkaufsfall bestellt worden, dann erlischt es in der Zwangsversteigerung ohne Wertersatz.
Für eine nachrangiges Grundpfandrecht wäre dieses vorranige Vorkaufsrecht also wertunschädlich.
Was die haben wollen nennt sich im Volksmund Lästigkeitsprämie.
Lass mal den Google laufen.
Ich denke, da wird ihnen der Schnabel sauber bleiben.
Also evtl. § 473 BGB (Unübertragbarkeit eines Vorkaufsrechtes - mit Ausnahmen) mal angucken. Und lesen, was man dazu so googeln kann.
Interessanter Ansatz.
Also sollte der Fragesteller die wortgenaue Eintragung im Grundbuch ermitteln und dann ggf. ein Anwaltsportal für ein paar Euro befragen.