Der Mieter hat die Vorhänge des Mieters mitgenommen. Ist er bei Auszug verpflichtet die vorhänge da zu lassen oder auch wenn diese nicht im Mietvertrag stehen?

2 Antworten

Für gewöhnlich hängen keine Vorhänge in einer neu angemieteten Wohnung.

Woher nimmst Du das Wissen, dass es sich um Vorhänge des Vermieters handelt, wenn in Deinem Mietvertrag nichts von Vorhängen drin steht?

Und selbst wenn es die vom Vermieter sind, Du hast gem. MV keine Vorhänge mitgemietet, was auch aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich ist!

Der Mieter hat die Vorhänge des Mieters mitgenommen.

Also seine eigenen? Natürlich darf er das. Wenn die des Vermieters gemeint sein sollten, nein das darf er nicht. Aber wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, wird es schwer zu beweisen, wessen Eigentum sie letztendlich sind.