Der Investitionsabzugsbetrag ist zu niedrig - die Anschaffung eines Porsche ist geplant, wie soll man vorgehen?

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Deine Frage enthält seltsame Punkte.

1. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) darf nur bis zur Höhe von 40 % der zukünftigen Investitionen gebildet werden. also bei 70.000,- IAB, müssten die geplanten Investitionen 175.000,-. § 7 g Abs. 1 EStG.

2. Bis zu bedeutet immer, das es auch weniger sein darf. Also wenn man eine Maschine für 100.000,- anschaffen möchte, dürfte man bis zu 40.000,- IAB bilden, aber auch nur 20.000,-.

3. Theoretisch geht das auch für einen wagen der Luxusklasse. Nur stellt sich die Frage, ob für 5.000 Kilometer im Jahr sich die Anschaffung eines Autos lohnt. Da kann ich ja Taxi und Limusinenservice nutzen und habe weniger zu zahlen, als hier allein die AfA ist.

4. Richtig ist, die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem IAB ist die Basis für die AfA. Also egal, ob ich die 40 % ausgenutzt habe, oder nicht.

5. War der IAB zu hoch gebildet (z. B. unerwarteter Preisnachlass, oder geringere/entfall der Investition, ist der zu hohe IAB gewinnerhöhend aufzulösen.

Ich muss nach Rücksprache mit meinem Bruder meine Angaben korrigieren und konkretisieren. Die anvisierte Investitionshöhe sind nicht 70.000 €, sondern 90.000 €. Davon werden 35 % als IAB geltend gemacht, also 31.500 €. 

Ziel ist es, neben dem Imagegrund, ein Fahrzeug zu kaufen, was "am Markt" wertbeständig ist, aber dennoch hohe Abschreibungen zulässt, die in der Firma geltend gemacht werden sollen. Konkret ausgedrückt, soll das Fahrzeug über sechs Jahre abgeschrieben werden, aber "real" noch einen Wert darstellen am Markt. Hierzu eignet sich der angesprochene Porsche sehr gut. Um die mittelfristige Werthaltigkeit zu gewährleisten, möchte mein Bruder mit dem Porsche nicht allzuviel fahren, um die Laufleistung nicht zu hoch werden zu lassen nach sechs Jahren Nutzung. Der Großteil der Firmenfahren soll mit einem zweiten Firmenfahrzeug durchgeführt werden, die wichtigen Geschäftstermine hingegen mit dem Porsche. 

Lässt sich der Plan irgendwie realisieren? Wenn ja, was wäre empfehlenswerter? Fahrtenbuch oder 1 % - Methode? 

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@mikodjan

Entschuldige bitte, wen ich mit Kritik beginne. Da bekommen wir von Jemanden, der sich noch nicht einmal die Mühe gemacht hat die hilfreichste Antwort zu benennen um die Frage zu belohnen, auch noch unvollständige Sachverhalte. Ist nicht sehr nett. kostenlose Beratung erwarten und nicht mal mit einem Klick belohnen.  Lässt tief blicken.

Zum Sachlichen:

Ich bezweifele den Sinn dieser Investitionen in einen Porsche, weil vermutlich kurzfristig gedacht.  Wenn dann von den 58.500,- die Abschreibungen nach 6 Jahren bei null steht der Wagen nur noch privat genutzt wird, ist die Entnahme zu versteuern. können bis zu über 40 % werden. Ist das sinnvoll, wenn die Steuervorteile nur Steuerstundungen waren? Für Jemanden, der ein Autohaus im Familienbesitz hat, sollt das bekannt sein.

Auf der anderen Seite klar, wenn der Wagen privat erworben würde, käme es teuerer, weil die 90.000,- aus versteuertem Geld erfolgen müssten.

Auf jeden Fall Fahrtenbuch führen, weil jeder Finanzbeamte den Porsche als "privat veranlasst" sehen möchte.

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@wfwbinder

Vorab: das mit dem Nicht-Benennen der hilfreichsten Antwort war keine Böswilligkeit. Ich kenne mich ehrlich gesagt mit den Forumregeln nicht sehr gut aus, da ich noch relativ neu hier bin - wenngleich das keine Ausrede sein soll, die Regeln sind ja dazu da, damit man diese liest und kennt. Ich werde bei allen vergangenen Fragen die hilfreichste Antwort benennen und bin Ihnen und allen anderen Antwortenden dankbar. 

Zum Sachverhalt: Da sehe ich unseren gedanklichen Fehler. Wir gingen davon aus, dass wir das Auto nach der Nutzungsdauer und vollständiger Abschreibung für 1-Euro aus der Firma herauskaufen können. Wie genau meinen Sie dies mit der Besteuerung der Entnahme? Wie soll denn die Entnahme versteuert werden, wenn der Buchwert 0 € beträgt am Ende der Nutzungsdauer? Also, wie versteuert das FA Entnahmen im Allgemeinen, wenn das Entnommene abgeschrieben ist?

Der Zweck der Anschaffung des Porsches ist die Werthaltigkeit nach der Nutzungsdauer. Rein aus Imagegründen würde es sonst auch ein gängiges deutsches Premiummodell tun, aber da hätte man nach sechs Jahren tatsächlich nur noch einen "Restwert". Daher die Idee mit dem Porsche. Sollte letztlich nur die Steuerstundung das Ergebnis gewesen und alles andere in den Sand gefallen sein, wäre das m. E. n. besser als nichts. (Unverzinste) Steuern morgen sind doch besser als Steuern heute.   

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@mikodjan

Ich bin kein Spezialist für Porsche, aber die Autos verlieren wohl wenig an Wert und nach einigen Jahren bleibt er konstant.

Nehmen wir an, das 90.000,- Euro Auto ist nach 6 Jahren noch 1,- Euro wert.

Der Normale Makrtwert ist 40.000,-. das wären 33.613,45 + Umsatzsteuer.

Also 6.386,55 Umsatzsteuer abzuführen und dazu ein Entnahmegewinn von 33.612,45 Euro.

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@wfwbinder

Gut, das habe ich verstanden. Verbleibt nur noch die Ausgangsfrage, wenn der Porsche gekauft werden sollte: darf überhaupt seitens des FA ein Fahrzeug für 75.000 € angeschafft werden, wenn ursprünglich nur eine Anschaffung in Höhe von 35.000 € geplant war (und der IAB auf Basis der 35.000 € Anschaffungskosten gebildet wurde)? Wenn ja, wird nachträglich für das Jahr in welchem der IAB gebildet wurde, ebenjener IAB erhöht oder hat man im Anschaffungs- und in den Folgejahren einfach höhere Abschreibungen infolge des höheren Anschaffungspreises?  

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@mikodjan

Um es mal deutlich zu sagen - Finanzbeamte sind in der Regel nicht blöd - und gerade solche "Machenschaften" zerpflücken sie Dir in nullkommanix.

Wie immer man es dreht oder wendet - ein Porsche ist hier kein Firmenfahrzeug.

Man kann sich ja ggf. per Einspruch an das Finanzamt wenden - was zu einer nachteiligen Einspruchsentscheidung führen wird - hundertprozentig.

Wenn man dann immer noch anderer Meinung ist, verschafft man auch dem Finanzrichter noch zu einem vergnüglichen Tag und einem schnell erledigten Fall.

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@mikodjan

@mikodjan

Wie schon geschrieben sagt § 7 g, dass ein IAB von bis zu 40 % gebildet werden kann. hier also wären das hier 14.000,- (40 % von 35.000,-), aber es sind nicht über 40 % von 90.000,- somit also zulässig udn die AfA berechnet sich immer: Anschaffungskosten - IAB 14.000,- = AfA Grundlage 76.000,-.

Was in meinen Augen bleibt ist, dass das Finanzamt es als "Scheingeschäft" sehen kann, wenn der Wagen nur 5.000 Kilometer pro Jehr gschäftlich läuft. Denn mit Kfz Steuer, Kfz Versicherung usw. ergäben sich 4,- euro Kosten pro Kilometer. Es könnte der Eindruck entstehen, man will nur den Wagen im Betriebsvermögen halten um das absinken des Wertes auf den geringeren Verkaufspreis abzuwarten, um den Wagen günstig zu entnehmen.

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