Der Bauträger hat noch keine Baugenehmigung erhalten, doch und liegt schon der Bescheid für die Grunderwerbsteuer vor. Sollen wir die Steuer schon bezahlen?
Hallo zusammen,
Wir haben Mitte Oktober den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Eine Woche später haben wir den Darlehensvertrag bei unserer Bank unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein Reihenhaus, welches von einem bekannten Bauträger bis Anfang 2022 gebaut wird.
Bei Unterzeichnung lag die Baugenehmigung der Stadt allerdings noch nicht vor. Uns wurde aber versichert, dass uns diese nachgereicht wird. Die vorbereitenden Baumaßnahmen hatten auch schon begonnen. Es handelt sich hierbei schon um ein größeres Projekt mit 55 Reihenhäusern.
Nun sind schon vier Wochen vergangen und wir haben nach mehrmaligem Nachfragen noch keine Kopie der Baugenehmigung bekommen. Vom Finanzamt haben wir heute aber den Bescheid für die Grunderwerbsteuer erhalten. Sollten wir diese nun bezahlen oder erst einmal abwarten, bis die Baugenehmigung vorliegt?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!
1 Antwort
Ich frage mich gerade was beides miteinander zu tun hat. Eigentlich gar nix. Es sei denn Ihr habt eine Immobilie (Grundstück und Haus) gekauft.
Aber auch dann spielt das keine Rolle. Das Haus wird ja eh erst errichtet.
Klar das Grundstück wird nicht auf Euch übertragen, wenn die Grunderwerbssteuer nicht gezahlt wird. Eine Verzögerung nutzt Euch nicht.
nein wenn aus igendwelchen Gründen der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, erhaltet Ihr vom FA gar nix. Das kann man sich dann einklagen, beim Verursacher der ganzen Sache.
Danke für die Antwort.
Mir ging es nicht um Verzögerung der Zahlung, sondern um die Sicherheit. Wenn ich nun die Grunderwerbsteuer zahle, haben wir ja von unserer Seite alles getan. Der Kaufpreis wird in Raten bezahlt, bis das Reihenhaus fertiggestellt ist.
Wenn nun aber keine Baugenehmigung erteilt wird, müsste alles wieder rückabgewickelt werden und wir erhalten die Steuer zurück, richtig?! Das möchten wir aber natürlich nicht!