Depotübertragung und Abgeltungssteuer – bleibt Steuerfreiheit erhalten?
Tach zusammen,
wie ist das, wenn ich ein Depot, welches im letzten Jahr schon bestand, auf eine andere Person übertrage? Bleibt die Abgeltungssteuerfreiheit erhalten? Wenn nicht – gibt es Sonderregelungen für Lebenspartner? Vielen Dank für die Hilfe.
3 Antworten

@Obelix liegt (mal wieder) völlig richtig. Im Erbfall keine Frage.
Bei einer anderen Übertagung ist die frage aus welchem Grund erfolgt die Übertragung?
ist es eine Schenkung (unterliegt es also der Erbschaft-/Schenkungsteuer als Verkehrssteuer), wird es von der Abgeltungssteuer befreit sein. Aber beachten, unter fremden sind schon relatv geringe summen mit 30 % Schenkungsteuer belegt.
Bei einer Übertragung mit Gegenleitung (das könnten auch Abgeltungen von Unterhaltsansprüchen sein), ist es eine entgeltliche Übertragung udn beim übertragenden fällt ggf. Spekulationssteuer an.

Weitere interessante Informationen zum Thema Depotübertragung habe ich hier gefunden: http://www.onlinebroker-magazin.com/depotwechsel-depotuebertragung.html

Es dürfte keine Abgeltungssteuer anfallen, das der Kauf ja vor 2009 war. Es handelt sich ja nicht um einen Neukauf von Fonds oder Aktien. Aber vielleicht weiß ein Steuerberater hier besser bescheid.