Depot als Erbschaft: bekommt man auch den Verlustvortrag?

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Entgegen früherer, langjähriger Rechtsprechung des BFH kam am 17.12.2007 der Große Senat des BFH (Az.: GrS 2/04) zur Auffassung, dass ein Verlustvortrag nicht vererblich ist. Allerdings spielte dabei die Aufteilung auf eine mögliche Vielzahl von Erben keine Rolle.

Details unter: http://www.brennecke-partner.de/177490/Die-Vererbung-des-Verlustvortrages oder unter w...bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online

Der Verlustvortrag ist nicht auf die oder den Erben übertragbar.

Stell dir das mal in der Praxis vor: 1 Erblasser und 10 Erben (Kinder), die zu unterschiedlichen Teilen erben!