Depot als Erbschaft: bekommt man auch den Verlustvortrag?
ich habe hier gelesen, dass man, wenn man ein Depot erbt, das ursprüngliche Kaufdatum und nicht das Datum des Todes oder Erbeintrittes gilt.
Wie ist das jedoch, wenn der Verstorbene einen Verlustvortrag hat - ausgewiesen in der Steuererklärung? Geht die auch über an einen Erben?
2 Antworten
Entgegen früherer, langjähriger Rechtsprechung des BFH kam am 17.12.2007 der Große Senat des BFH (Az.: GrS 2/04) zur Auffassung, dass ein Verlustvortrag nicht vererblich ist. Allerdings spielte dabei die Aufteilung auf eine mögliche Vielzahl von Erben keine Rolle.
Details unter: http://www.brennecke-partner.de/177490/Die-Vererbung-des-Verlustvortrages oder unter w...bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Der Verlustvortrag ist nicht auf die oder den Erben übertragbar.
Stell dir das mal in der Praxis vor: 1 Erblasser und 10 Erben (Kinder), die zu unterschiedlichen Teilen erben!