Dauercampingplatz wurde fristlos gekündigt, wiederspruch?

1 Antwort

Wenn ihr euch nicht an die Regeln haltet, ist eine Kündigung wohl zulässig, selbst Schuld!

Aber ob die fristlose Kündigung berechtigt ist, hieran habe ich meine Zweifel.

Die fristlose Kündigung widerspricht sich im Übrigen mit Deiner Aussage, dass ihr noch 4 Wochen Zeit habt.

Meiner Meinung nach hätte man euch ermahnen/abmahnen müssen. Mit der Androhung, dass man euch im Falle der Wiederholung kündigen wird.

Aber eine ordentliche Kündigung wäre ggfls. bereits jetzt zulässig. Die Kündigungsfristen hierfür müsst ihr im Vertrag nachlesen.

Und ansonsten:

Ab zum Anwalt!

Das ist kein Widerspruch. Fristlos bedeutet nur, dass keine Kündigungsfristen einzuhalten sind. Eine Räumungsfrist muss der VM trotzdem gewähren. 4 Wochen sind allerdings schon sehr großzügig.

Ansonsten gebe ich dir recht. Das hört sich nach etwas an, wo eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Ob die aber schon vorliegt, wissen wir nicht.

1

Was möchtest Du wissen?