Dauerauftrag vergessen zu löschen?

2 Antworten

Von der Bank nicht.

Wende dich direkt an den Träger.

Die können das ja in der Buchhaltung sehen.

Ja das sowieso. Aber von denen muss ich das zurückbekommen oder dürfen sie sich quer stellen?

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@Fridi10

Die müssen das selbstverständlich zurückzahlen - Stichwort "ungerechtfertigte Bereicherung" (§ 812 BGB). Das war ja erkennbar kein Geschenk und verjährt ist der Anspruch auch noch nicht (§ 195 BGB).

Dass die das Geld nicht selbst schon zurücküberwiesen haben, ist etwas merkwürdig. Aber schreib die einfach mal an und fordere sie (höflich!) auf, den überzahlen Betrag zu erstatten. Wenn du Hilfe beim Formulieren brauchst, einfach melden.

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@Answer123

Vielen Dank. Das hab ich schon gemacht. Hoffe die melden sich am Montag. Ja, find es auch komisch, dass die sich nicht mal gemeldet haben...

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Dazu musst Du Dich an diesen Träger wenden und um Erstattung der überzahlten Beiträge bitten.